Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse

(MDL Manuel Westphal-CSU) Der Ministerrat hat beschlossen, im Bundesrat eine Entschließung zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 einzubringen. Hintergrund ist die notwendige Stabilisierung und der weitere Ausbau der Bioenergie als verlässliche und flexible Stromquelle. Mit dem Vorschlag einer Regionalquote für die Ausschreibung erneuerbarer Energien will Bayern zudem eine bessere regionale Steuerung des Zubaus an regenerativen Energien erreichen. Damit sollen in der nächsten EGG-Novelle mehr Möglichkeiten für Bioenergie geschaffen werden.

„Mit dieser Initiative zur kontinuierlichen Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse werden auch die zahlreichen Biogasanlagen in unserer Heimatregion unterstützt. Die Bedeutung von regionaler, dezentraler und klimafreundlicher Stromerzeugung wird dadurch klar und deutlich unterstrichen“, so der Stimmkreisabgeordnete Westphal.

Aktuell trägt die Bioenergie bereits 9,3 Prozent zur bayerischen Bruttostromerzeugung bei. Mit den Vergütungssätzen im aktuellen EEG und ohne Einbeziehung in die, in der nächsten EEG-Novelle geplanten Ausschreibungen ist ein weiterer Ausbau der Bioenergie nicht möglich. Vielmehr droht mit Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode ab 2021 ein sukzessiver Rückbau der Stromerzeugung aus Bioenergie.

„Aufgrund derzeit fehlender Perspektiven für die Bioenergie werden bei den Erzeugungsanlagen notwendige Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen teilweise schon nicht mehr vorgenommen, weil sie sich aufgrund der begrenzten Vergütungslaufzeit und er ungewissen weiteren Zukunft nicht mehr rentieren. Damit könnte auch die Situation eintreten, dass Anlagen sogar schon vor Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode ihren Betrieb einstellen. Dieser Entwicklung muss durch ein für Bioenergie geeignetes Marktmodell entgegengewirkt werden, das sowohl für den Anlagenbestand als auch für Neuanlagen gilt. Durch Ausschreibungen soll die Bioenergie wettbewerblich gestaltet, erhalten und behutsam weiterentwickelt werden. Eine zeitnahe Perspektive für die Anlagenbetreiber ist dabei dringend notwendig“, so Manuel Westphal.

Bayern will die Bundesregierung zudem auffordern, eine regionale Quote bei der Ausschreibung erneuerbarer Energien vorzusehen, um auch zukünftig einen auf Deutschland besser verteilten Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu gewährleisten.

„Mit einer regionalen Quote für den Ausbau der erneuerbaren Energien wird eine dezentrale Energieversorgung ermöglicht, denn durch mehr räumliche Nähe von Verbrauch und Erzeugung steigen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Akzeptanz in der Bevölkerung“, so der Abgeordnete weiter.




Mehr Geld für die Denkmäler

( Helga Schmitt-Bussinger-SPD) Der Freistaat Bayern ist reich an Kunst- und Geschichtsdenkmälern. Diese Denkmäler gilt es zu pflegen, zu sanieren und zu erhalten, da sie einen wichtigen Beitrag zu unserer Kultur leisten. Die dafür vorgesehenen Mittel wurden nun auf Druck der SPD um 1,8 Millionen Euro auf 11,7 Millionen Euro erhöht.

„Das ist ein sehr guter Beschluss“, freut sich Helga Schmitt-Bussinger, „denn Denkmalschutz ist nicht nur wichtig für unsere Kultur, sondern ist darüber hinaus ein wirkungsvolles Förderprogramm für das heimische Handwerk, sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und trägt zur Wertschöpfung in vielen Regionen bei.“ All diese Bereiche profitieren nun dank der SPD von einer besseren Ausstattung des Denkmalschutzes. „Letztlich müssen wir aber dahin zurück, wo wir 1990 schon einmal waren“, warnt Schmitt-Bussinger davor, sich auf diesem Erfolg auszuru-hen. Im Jahr 1990 lag der bayerische Etat für den Denkmalschutz noch bei über 25 Millionen Euro.

Diese staatlichen Zuschüsse sind besonders wichtig für kleinere Denkmäler wie Bauern- und Bürgerhäuser, da sich diese oftmals in Privat- oder Gemeindebesitz befinden. Gerade hier entscheiden staatliche Zuschüsse im Zweifels-fall darüber, ob Denkmäler saniert oder überhaupt erhalten werden können. „Daher werden wir auch in Zukunft für die Aufstockung der Mittel zum Denkmalschutz kämpfen“, kündigt Schmitt-Bussinger an.




Fairer und transparenter Kaufpreis

Die Grundstückspreise, die zum Erwerb der Acker und Wiesenflächen für den Bau der Bieswanger Spange gezahlt werden stehen fest. In einem Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschlossen unabhängig von Bodenqualität und Nutzung 5 Euro pro Quadratmeter zu zahlen.

Wie mehrfach berichtet, hat der Stadtrat am 17. September einen Grundsatzbeschluss über die Planungen für die Bieswanger Spange gefasst. Diese soll zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs in Bieswang beitragen und den direkten Zugang zum Industriegebiet von der Staatsstraße 2387 (Ortsdurchfahrt) her ermöglichen.

Die Umsetzung der Maßnahme und auch zum Ausbau des Solnhofer Weges scheiterten aber stets an der Weigerungshaltung einiger Grundstücksbesitzer, die Grundstückflächen für den Straßenbau nicht hergeben wollten. Der Grunderwerb fremder Grundstücke ist aber Grundvoraussetzung für den Bau und Ausbau der beiden Straßen. Darüber hinaus haben die Maßnahmen wegen ihres Beitrages zur Verkehrssicherheit und Verkehrsentflechtung für die Dorferneuerung in Bieswang eine nahezu existenzielle Bedeutung. So jedenfalls wurde es bei mehreren Stadtratssitzungen immer wieder betont.

Der Bieswanger Stadtrat und CSU-Fraktionsvorsitzende Florian Gallus hatte beantragt einen Kaufpreis für die benötigten Straßenflächen per Stadtratsbeschluss festzulegen.

Vorgeschlagen hatte Gallus den Kaufpreis an das Entschädigungsverfahren bei der Ortsumgehung Zimmern anzulehnen, das vom Staatlichen Bauamt angewandt wurde. Nach unseren Recherchen wurde den Grundstückseignern für die Umgehung von Zimmern zur Abwendung eines Enteignungsverfahrens ein Quadratmeterpreis von rund 2,70 Euro plus einen Wertminderungsausgleich in uns nicht bekannter Höhe für das Restgrundstück bezahlt.

Wie CSU-Fraktionschef Gallus auch hatte die Verwaltung von Bauoberrat Stefan Faber vom Amt für ländliche Entwicklung in Erfahrung gebracht, dass die Festsetzung der Grundstückspreise ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der geplanten Bauvorhaben sei. Deshalb bestand im Stadtrat auch interfraktionelle Einigkeit darüber, dass so ein Beschluss gefasst werden soll. Allerdings galt es zwischen zwei Varianten zu entscheiden. Während die Verwaltung, angelehnt an den Antrag von Florian Gallus ein differenziertes Preisgefüge für die Grundstückspreise erarbeitet hatte, brachte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU) den Vorschlag für einen pauschalen Kaufpreis pro Quadratmeter vor. Nach Obernöder` s Vorschlag solle nicht wie von der Verwaltung angeregt, nach Acker- und Wiesenflächen, hoher oder niederer Bodengüte unterschieden werden. Obernöder schlug einen Preis von 5,- Euro pro Quadratmeter vor, was eine längere Diskussion nach sich zog.

„Die Differenzierung von Wiesen- und Ackerflächen gefällt mir auch nicht. Es muss transparent sein“, meinte Friedrich Hönig (FW), der dem Grunde nach dem Festpreis zustimmte und für einen eventuellen Flächentausch den Faktor1:1,5 bis 1:2 vorschlug. Auch Walter Otters, Fraktionsführer der Freien Wähler plädierte dafür, das Kaufpreisverfahren so unkompliziert wie möglich zu halten. „Es wird sich herausstellen ob wir mit dem Preis überzeugen“

Alexius Lämmerer, Fraktionschef der Bürgerliste schränkte ein, dass die Verwendung der Flächen maßgelblich sei. Der Festpreis werde nur für die Grundstücksflächen bezahlt, die auch tatsächlich für die Straße benötigt werden. Für die verbleibenden Restflächen können nur die üblichen Preise bezahlt werden.

Man dürfe keine „Lex Pappenheim“ schaffen meiner Anette Pappler (SPD) und wollte erklärt bekommen, weshalb der Einheitspreis einem differenzierten Kaufpreisverfahren vorzuziehen sie.

„Es geht um Gleichbehandlung“ erklärte Geschäftsleiter Eberle dem Stadtrat, wobei er auf das Entschädigungsverfahren für die Zimmerner Umgehung verwies. „Wir sind in Bieswang nicht bei dem Preis von Zimmern“ stelle Eberle fest, ohne einen Preis zu nennen.

Bieswang und Zimmern sei nicht vergleichbar, meinte Stadtrat Hönig, der ausführte, dass bei der Umgehung Zimmern nach seiner Meinung ein hohes öffentliches Interesse vorgelegen habe. Bei der Bieswanger Spange hingegen hätten nur wenige – nämlich die Gewerbetreibenden – einen Vorteil. Dem wiedersprach Stadträtin Pappler, die darauf hinwies, dass nicht nur die Betriebe im Industriegebiet, sondern wegen der Verkehrsentlastung auch große Teile des Dorfes von der Spange profitieren würden.

Antragsteller Gallus betonte, dass es ihm um ein transparentes Preisangebot und um die Gleichbehandlung der Bürger gehe. Dabei könne er einem Pauschalpreis genauso zustimmen,wie einem differenzierten Verfahren. Aber es gehe auch darum einen Anreiz zu schaffen, damit die notwendigen Grundstücke auch verkauft werden.

„Man kann es nie auf den Punkt bringen, aber man muss einen Anreiz schaffen“, stellte Friedrich Obernöder fest.

Dieser Auffassung schloss sich auch Stadtrat Karl Deffner an, der zusätzlich ausführte, dass man die Art und Weise der Verhandlungen und das Entschädigungskonzept des Staatlichen Bauamts in Bieswang nicht anwendbar sein kann..

Nachdem Stadtrat Gallus seinen Antrag auf eine differenzierte Kaufpreisermittlung zurückgezogen hatte, konnte der Stadtrat über den Vorschlag `Obernöder`s entscheiden. Einstimmig beschloss der Stadtrat der Stadt Pappenheim , für zum Erwerb der benötigten Straßenflächen an die Grundstücksbesitzer einen Preis vom 5 Euro/m² zu bezahlen.

Unberücksichtigt in diesem Beschluss sind die Restflächen, die bei der Durchschneidung eines Grundstückes bleiben und dann in ihrem Wert gemindert sind. Aber, so stellte Florian Gallus bei der Diskussion fest, man habe bei der Planung versucht, die Ränder der Grundstücke zu nutzen, sodass nur wenige Restflächen entstehen dürften.