Verschärfte Maßnahmen gegen Täter häuslicher Gewalt gefordert

(Büro MdL Schmitt-Bussinger) Im Rahmen ihrer Frauenpolitischen-Tour informierten sich die SPD-Landtagsabgeordneten Helga Schmitt-Bussinger, Ruth Müller und Dr. Simone Strohmayr bei der mittelfränkischen Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK)

Ein wichtiges Mittel nach häuslicher Gewalt ist das polizeiliche Kontakt- und Näherungsverbot, das gegen den Täter ausgesprochen wird, um das Opfer zu schützen. Ein Problem, so Steiger, sei, dass es nicht mit einem Bußgeld belegt würde. Helga Schmitt-Bussinger: „Wir werden diese Möglichkeit prüfen. Denn ein deutliches Stopp für einen Täter wirkt besser, wenn bei Missachtung Konsequenzen folgen. Da kann ein Bußgeld oder der Führerscheinentzug ein gutes Mittel sein.“ Momentan wird die Einführung eines Fahrverbotes als Hauptstrafe von SPD-Justizminister Heiko Maas geprüft.

Insbesondere nach häuslicher Gewalt sei derzeit das Problem des Stalkings groß, so Steiger. Die Täter wollten die Kontrolle über das Opfer behalten. 95 Fälle gab es in diesem Kontext letztes Jahr in Mittelfranken. Das Internet mache es heute viel leichter, Kontakt zum Opfer zu halten, als früher. Dr. Simone Strohmayr: „Gerade junge Menschen nehmen Stalking, anders als Mobbing, leider zu wenig wahr. Hier muss mehr Sensibilität entstehen.“

Abgeordnete Ruth Müller wies in diesem Zusammenhang auf eine Initiative der SPD-Landtagsfraktion hin, mit der die Staatsregierung aufgefordert werden soll, ein Konzept mit dem Ziel zu erstellen, Opfern von Stalking eine Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung an die Seite zu stellen. „Bisher gibt es in Bayern keine speziellen Anlaufstellen für Stalking-Opfer“, so Müller. „Es fehlen eine zentrale Telefon-Hotline und Anlaufstellen in jedem Regierungsbezirk. In den USA ist das Thema viel mehr in der Öffentlichkeit bekannt und das Hilfsangebot besser.“

Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder, die seit 1987 beim Polizeipräsidium Mittelfranken tätig sind, hatten im letzten Jahr rund 400 Beratungsgespräche, vornehmlich im Städteviereck Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach. Frau Steiger lobte außerdem die gute Zusammenarbeit mit den mittelfränkischen Frauenhäusern. Diese sei auch dringend notwendig, um ein entsprechendes Netzwerk bilden zu können. Probleme gäbe es allerdings im ländlichen Raum. Hier gäbe es zu wenig Angebote für Opfer von häuslicher Gewalt.

[Im Bild (vlnr.): MdL Ruth Müller, Kriminaloberkommissarin Annegret Steiger, MdL Helga Schmitt-Bussinger, MdL Dr. Simone Strohmayr]




289 Mio. Euro für finanzschwache Gemeinden

(MdL Manuel Westphal) Der Freistaat Bayern kann zukünftig 289 Mio. Euro aus dem Kommunalinvestitions-Förderungsgesetz investieren Das Sondervermögen wird zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 errichtet. Die Fördermittel werden in allen Regierungsbezirken für Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen, ergänzt um Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zur Verfügung gestellt.

Manuel Westphal MdL „Durch dieses Programm werden wichtige politische Schwerpunkte durch die Bayerische Staatsregierung aufgegriffen. Von dieser Förderung werden gerade auch Kommunen in unserer ländlichen Region profitieren und bei wichtigen und kostenintensiven Vorhaben unterstützt“, so der Abgeordnete.

 Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte. Der Eigenanteil kann auch etwa durch die im Rahmen des FAG ausgereichte Investitionspauschale erbracht werden.

 Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände. In Bayern wird vorrangig auf die Finanzkraft abgestellt werden. Es wird die Verschuldung pro Einwohner sowie der Anteil der Kommunaleinnahmen nach Abzug der laufenden Ausgaben und ordentlichen Kredittilgungen in die Betrachtung einbezogen. Außerdem werden Kommunen, die Stabilisierungshilfen erhalten, regelmäßig als antragsberechtigt eingestuft.

 Bundesweit beträgt das Sondervermögen, welches eingesetzt werden kann rund 3,5 Mrd. Euro. Etwa 289 Mio. Euro entfallen dabei auf Bayern. Nach einer baldigen Erarbeitung der Förderrichtlinien wird die Antragsstellung bei der Regierung von Mittelfranken bis Anfang 2016 möglich sein.




Geldkassetten aufgebrochen

 In der Zeit von Freitagnachmittag bis Montagmorgen drang ein unbekannter Täter in die Werkstatträume einer Behinderteneinrichtung in der Alexander-Beck-Straße ein. Aus den Räumen wurden mehrere Geldkassetten entwendet. Einige Kassetten wurden sofort aufgebrochen und am Tatort zurück gelassen. Die aufgebrochenen Geldkassetten wurden zur Spurensicherung sichergestellt. In den Geldkassetten befand sich ein Betrag von mehreren hundert Euro.




Verletzte und Blutentnahme nach Einparkmanöver

Am Montag, gegen 20.00 Uhr, wollte ein 29-jähriger Solnhofener mit seinem Pkw in den Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Bahnhofstraße einfahren. Offenbar war er zu schnell, so dass er einen ausfahrenden Pkw übersah und mit seiner Fahrzeugfront in die Fahrerseite dieses Pkw krachte. Der Fahrer des ausfahrenden Pkw, ein 50-jähriger Pappenheimer, wurde durch den Anstoß leicht verletzt und begab sich in ärztliche Behandlung. Da beim Unfallverursacher Alkoholgeruch festgestellt wurde und ein Alkotest einen Wert von 0,46 Promille ergab, ordnete der Ermittlungsrichter eine Blutentnahme an. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 14.000 Euro.