Missverständlichkeit

Im Leserbrief von Philipp Scheider, den wir am 09.01.2015 veröffentlicht haben, befindet sich eine Formulierung die zu Spekulationen Anlass geben und zu Missverständnissen führen kann. Deshalb legen wir Wert auf folgende Feststellung

In dem Brief heißt es:
Zitat AnfangIn der öffentlichen Sitzung am 18.12.2014 wurde von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Bilanz der Stadtwerke für 2013 präsentiert. Das Ergebnis wurde aber in der Sitzung nicht bekanntgegeben und in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. WARUM? –Zitat Ende.

Tatsache ist, dass im öffentlichen Teil der Sitzung am 18. 12. 2014 Dr. Peter Storg von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel/Storg die Prüfung des Jahresabschlusses sehr ausführlich vor einer großen Zuhörerschaft dargestellt hat. In der Präsentation, war auch die im Leserbrief genannte Summe des Jahresabschlusses in Höhe von Minus 282.000 Euro dargestellt. (Siehe Bild unten). Darüber hat der Referent im öffentlichen Teil der Sitzung eingehend erklärt, wie sich dieser Jahresabschlussbetrag zusammensetzt.

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Sachlichkeit und Eitelkeit

Die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 18.12.2014 ist Thema eines Leserbriefes von Philipp Schneider. Dieser wird nachfolgend ungekürzt abgedruckt:

Es geht nicht um die Sache, es geht nur um Eitelkeiten.
(Aussage von Bgm. Sinn, Stadtratssitzung 18.12.2014)

Die Stadtratssitzung am 18.12.2014 war teilweise eine Zumutung für die anwesenden Bürger. Bei Stellungnahmen einiger SPD-Stadträte und Aussagen des Herrn Bürgermeisters bezüglich der BISP (die teilweise nicht korrekt waren) wurde von Familienangehörigen des Herrn Bürgermeisters und einer Angestellten des Herrn Sinn (in seiner Funktion als Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins) sowie einigen anderen Sympathisanten laut geklatscht. Hatten wir denn eine Faschingssitzung?

Laut Art. 53 der Gemeindeordnung sollten unqualifizierte Äußerungen eigentlich vom Bürgermeister unterbunden werden und er sich selbst auch nicht diesem Stil anpassen. In Art. 52 der Gemeindeordnung heißt es: „Gemeinderatssitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. …“

In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2014 wurde von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Bilanz der Stadtwerke für 2013 präsentiert. Das Ergebnis wurde aber in der Sitzung nicht bekanntgegeben und in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. WARUM? Sollten die anwesenden Bürger das negative Ergebnis in Höhe von 282.078,00 € nicht erfahren? Der Abschlussbericht muss ohnehin öffentlich gemacht werden. (Er kann ab sofort im Rathaus eingesehen werden.) Die BISP wurde beschuldigt, die Stadträte falsch informiert zu haben. Es geht um bestimmte Inhalte, die die BISP den Stadträten in einem Brief als Gesprächsgrundlage mitgeteilt hatte. Ein Großteil der Stadträte wusste davon nichts, weil die Informationen vom Bürgermeister nicht weitergegeben worden waren.

Das waren z. B.:

  • Die Anregung der Regierung Mittelfrankens zu einem runden Tisch mit Bgm. Sinn, den Fraktionsvorsitzendenund der BISP. Auf Nachfrage von Stadtrat Otters wurde vom Bürgermeister bestätigt, dass es diese Anregungengegeben habe.
  • Das Thema Ausbau der Bauhofstraße wurde das erste Mal von der BISP am 15.09.2014 angesprochen.Sie erhielt darauf keine Antwort.

Nachdem am 24.11.2014 morgens von der BISP in einem Brief an den Bürgermeister der Ausbau der Bauhofstraße das zweite Mal erwähnt wurde und am Abend in der Sitzung der Bürgermeister noch einmal direkt darauf angesprochen wurde, hat er bekannt gegeben, dass der Landkreis die Kreisstraße schnellstmöglich ausbauen möchte. Davon wussten die meisten Stadträte nichts.

Aus der SEK-Sitzung am 03.12.2014 (Protokollführer Herr Selzer): „… bezüglich der Bauhofstraße … gibt es derzeit keine publizierbaren Ergebnisse.“

In der Stadtratssitzung am 18.12.2014 wurde durch Herrn Satzinger (BGL) der Antrag für die Aufnahme der Bauhofstraße in das Ausbaugebiet gestellt. Hätte er von den Plänen gewusst, hätte er diesen Antrag gar nicht stellen müssen.

Ich hoffe, dass sich die Rechtsaufsicht des Landratsamtes mit Herrn Bürgermeister Sinn über die §§ 52, 53 GO unterhalten wird.

Um wessen Eitelkeiten geht es denn hier?

Philipp Schneider

Wir weisen darauf hin, dass alle Leserbriefe die Meinung und Sichtweise des Verfassers darstellen.
Leserbriefe sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Zigarettenautomat mit Halterung und Betonsockel entwendet

In der Nacht von Mittwoch, 07.01.2015, ca. 23.00 Uhr, bis Donnerstag, 08.01.2015, 09.00 Uhr, wurde in der Veitskirch ein kompletter Zigarettenautomat mitsamt Halterung und Betonsockel gestohlen. Der oder die Täter verbrachten den Automaten zu einem Waldweg ca. 500 Meter südlich von Esslingen, wo er mit brachialer Gewalt aufgebrochen wurde. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 2000 EURO, das Diebesgut bestand aus Zigaretten und Bargeld in Höhe mehrerer Hundert EURO. Am Fundort des Automaten konnten verschiedene Spuren gesichert werden, die erst noch ausgewertet werden müssen. Wem ist im Bereich des Automatenaufstellortes, Veitskirch 1, Solnhofen, auf dem Weg zum Fundort oder am Fundort selbst etwas Verdächtiges aufgefallen ? Der oder die Täter brauchten zum Transport ein größeres Fahrzeug oder einen Anhänger, um den Automaten samt Standfuß und Betonsockel transportieren zu können.

Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.




Verkehrsunfälle durch überfrierende Nässe

Am Freitag, 09.01.2015, zwischen 05.30 Uhr und 06.20 Uhr, ereigneten sich im Bereich der Staatsstraßen im Bereich Pappenheim und Langenaltheim aufgrund plötzlich auftretender Glätte wegen überfrierender Nässe drei Verkehrsunfälle bei denen glücklicherweise niemand verletzt wurde. Es entstand lediglich Blechschaden. Gegen 05.30 Uhr rutschten 2 Pkw-Fahrer auf der Staatsstraße bei Pappenheim auf Höhe des Altmühlaltwassers in den Straßengraben. Hier entstand jeweils nur geringer Sachschaden. Gegen 06.20 Uhr schleuderte auf der Staatsstraße von Langenaltheim in Richtung Solnhofen ein Pkw-Fahrer in den Straßengraben. Hier beläuft sich der entstandene Schaden auf ca. 3.000 Euro.