Siegesserie der SFB-Frauen ist gerissen

(SFB-Frauenredaktion) Aufgrund einer schlechten Chancenverwertung in der ersten und einem starken Gegner in der zweiten Halbzeit kamen die SF Bieswang nicht über ein mageres 0:0 gegen das Schlusslicht FV Obereichstätt II hinaus. Die Sportfreunde bleiben trotzdem auf dem zweiten Tabellenplatz der Frauenfußball-Kreisliga.

Bieswang war von Beginn an klar überlegen, doch die Verwertung der Chancen ließ zu wünschen übrig. Die besten Möglichkeiten hatten Hanna Schmidt, Anna-Lena Gruber und Lena Schmidt, die aber kein Kapital daraus schlagen konnten. Die Bieswanger Abwehr hatte die Obereichstätterinnen gut im Griff und ließ kei­ne Torgelegenheiten zu.In der zweiten Hälfte lenkte die FV-Torfrau einen gut getretenen Freistoß von Lena Schmidt mit den Fingerspitzen gerade noch um den Pfosten, und wenig später ging ein Flachschuss der SF-Spielführerin knapp am Tor vorbei. Kurz vor Abpfiff hatte Obereichstätt seine einzige Chance, doch Bieswangs Keeperin Theresa Kollmann konnte den Ball zur Ecke klären. Am kommenden Sonntag bestreiten die Bieswangerinnen ihr letztes Hinrundenspiel um 14.00 Uhr zu Hause gegen den SV Heuberg.

SF Bieswang:
Theresa Kollmann, Marisa Haub, Tamara Kastenhuber, Jennifer Jakob, Julia Jakob, Trixi Raab, Sabine Stettinger, Lena Schmidt, Hanna Schmidt, Anna-Lena Gruber, Lina Grimm, Miriam Glöckel, Laura Käfferlein.




30 Megabit für alle?

Die von der Stadt beauftragte Firma IK-T aus Regensburg hat nun eine Update-Planung für die Internetversorgung im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms vorgestellt. Dabei wurden Wege aufgezeigt, wonach es technisch möglich ist, alle Anwesen in allen Ortsteilen in das Fördergebiet mit einer garantierten 30 Megabitversorgung aufzunehmen. Über die Kosten dieser Erweiterungen wurde dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet.

141120-breitband-odorfSchon im Jahre 2013 wurden im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern, in Pappenheim fast alle Ortsteile außer Kernstadt, Zimmern und Wohngebiete Bieswang in ein Kumulationsgebiet aufgenommen, das im Rahmen des Staatlichen Förderprogramms mit einer Internet-Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde ausgestattet werden soll. Als Mangel an dieser ursprünglichen Planung wurde im Stadtrat beklagt, dass beispielsweise die Mehrzahl der Osterdorfer Haushalte (130 von 255) und einer der beiden großen Gewerbebetriebe in Göhren nicht im Fördergebiet liegen.

Technische Wege dieses Manko zu beseitigen wurden zwar bei der ursprünglichen Planung schon aufgezeigt, aber wegen der hohen Kosten nur zögerlich bis gar nicht verfolgt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.02.2014 hatte es Stadtrat Walter Otters als untragbar bezeichnet, dass 63 % der Osterdorfer Haushalte von schnellem DSL ausgeschlossen sind. Otters forderte damals, die Planungen nach den damals neu aufgelegten Förderrichtlinien erneut anzupacken.

140216_breiband_goehrenMit der Planung einer schnellen Internetversorgung wurde daraufhin die Planungsfirma IK-T aus Regensburg beauftragt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 16. Oktober wurden von diesem Planungsbüro im Grunde die gleichen Grenzen des Fördergebietes vorgestellt, die auch in der vorherigen Planung aus 2013 schon Bestand hatten. Nach unseren Informationen zeigte man sich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung mit dem Ergebnis der vorgelegten Planung in der weitgehend bereits bekannten Fakten dargestellt wurden nicht zufrieden und forderte eine Planung bei der alle Anwesen aller Pappenheimer Orte in das Fördergebiet mit der 30 Megabit-Versorgung aufgenommen werden.

Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates am 13. November 2014 stellt die Fachfirma aus Regensburg nun eine Updateplanung vor, wonach in allen Ortsteilen alle Anwesen mit einer 30 Megabit-Geschwindigkeit versorgt werden können. Stadtrat Walter Otters (FW) ist es zu verdanken, dass die bei der Sitzung anwesenden Zuhörer wenigsten den Technischen Teil dieser Neuplanung mitbekommen haben. Denn zu Sitzungsbeginn wurde verkündet, dass das Thema Breitbandausbau wegen beinhalteter Kostenkomponente komplett in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verlagert werden soll. Stadtrat Otters allerdings hat beantragt, wenigsten die technischen Neuerungen in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Über die Kosten könne man dann im nichtöffentlichen Sitzungsteil reden.

So stellte Karl Manstorfer Firmenchef der IK-T die Updateplanung der ursprünglichen Planung gegenüber.

Nach dieser Neuplanung wären in Osterdorf auch für die 130 Anwesen die 30 Megabit-Versorgung gewährleistet, die vorher nicht im Fördergebiet lagen. Und auch in Göhren sind jetzt die 44 Anwesen, die ursprünglich außerhalb des 30 Megabit-Bereiches lagen, innerhalb des Fördergebietes. In Geislohe wurden 17 und in Neudorf 9 Anwesen neu in das Fördergebiet integriert.

Für die Umsetzung dieser Neuplanung sind für Göhren ein und für Osterdorf zwei zusätzliche Kabelverzweiger erforderlich, während man in Geislohe und Neudorf mit einem Kabelaustausch zurechtkommt. Soweit uns bekannt wurde in der nichtöffentlichen Sitzung noch keine Entscheidung getroffen. Über die Zusatzkosten, die für die neue Planung entstehen ist uns noch nichts bekannt.




SAB abschaffen – geht das so einfach?

Ein Beitrag von Stadträtin Anette Pappler
Die bayrische Staatsregierung hat im Kommunalabgabengesetz den Städten und Gemeinden auferlegt, eine Straßenausbaubeitragsatzung zu erlassen (gem. Art. 5 Abs.1 Satz 3). Gemeinden sind demnach grundsätzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Dieses Gesetz gilt seit 1974!

Immer wieder erleben wir in den vergangenen Wochen, dass Forderungen an den Stadtrat gestellt werden, die SAB abzuschaffen. Diese Forderungen sind rechtlich m.E. nicht haltbar. Ich halte es daher für unlauter, wenn Bürgerinnen und Bürgern in Pappenheim vorgemacht wird, es läge nur am Wollen des Bürgermeisters und des Stadtrates. Diesen Handlungsspielraum hat der Pappenheimer Stadtrat gar nicht.

Die Abschaffung oder Aussetzung der SAB würde sich nämlich nicht nur auf die Förderung eines einzelnen Projektes beziehen, wie in unserem Fall die Sanierung der Deisingerstraße. Im Gegenteil: es wäre mit unmittelbar nachteiligen Auswirkungen bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich verbunden sein, wie eine schriftliche Anfrage der MdL Inge Aures, SPD vom Oktober 2013 an die bayrische Staatsregierung ergab (Drucksache 17/126).

Die Stadt Pappenheim müsste dann in künftigen Haushaltsjahren auf  Bedarfszuweisungen verzichten! Denn die Stadt Pappenheim müsste bei den Bedarfszuweisungen nachweisen, alle ihr zur Verfügung Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Das hätten wir bei einer Aussetzung oder Abschaffung der SAB nicht.

Damit hängen wir vom Ermessensspielraum der Rechtsaufsichtsbehörde ab, die den Haushalt entsprechend würdigen muss. In unserem Fall ist das das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Nachdem in der letzten Zeit vom Landratsamt von anderen Kommunen des Landkreises der Erlass einer SAB deutlich gefordert wird, ist klar, wo die Reise hingeht.

Im Übrigen geht die Staatsregierung davon aus, dass die Erneuerung im Rahmen einer Straßenausbaumaßnahme einen Vorteil für die Eigentümer darstellt, den die Eigentümer ohne besondere Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit hätten. Deshalb sei eine Finanzierung über Steuern und ggf. eine Erhöhung der Steuern nicht gerechter als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

Oftmals wird auch damit argumentiert, dass gerade auch größere Kommunen in Bayern in SAB aufheben, was jeder Grundlage entbehrt. Das bekannteste Beispiel: Die Stadt München hat – entgegen der weit verbreiteten Meinung – dazu noch keinen Beschluss gefasst.

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass innerhalb von Bayern von Seiten der Staatsregierung mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, da es durchaus finanzstarke Kommunen gibt, die bisher keine SAB erlassen haben. Das Kommunalabgabengesetz wird also nicht mit aller Macht in den Kommunen umgesetzt.

Anette Pappler,
im Namen der SPD-Stadtratsfraktion