Ständige Konflikte

Philipp Schneider hat uns einen Leserbrief zukommen lassen, der sich mit der Konfliktsituation im Pappenheimer Stadtrat beschäftigt. Auf Wunsch des Schreibers wird der Leserbrief ungekürzt hier veröffentlicht.

„Ständige Konflikte“ des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer im Pappenheimer Stadtrat

Herr Gronauer sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Bürger der Stadt Pappenheim eine andere Mehrheit im Stadtrat gewählt haben und er nicht mehr die Fäden im Hintergrund ziehen kann. Ich habe einige Stadtratssitzungen besucht. Dabei habe ich den Eindruck gewonnen, dass der Fraktionsvorsitzende der CSU Herr Gallus sehr sachlich und präzise argumentiert.

Herr Gronauer versteht es ausgezeichnet, immer wieder den Eindruck zu erwecken, die Opposition sei auf Streit aus. Hat er schon vergessen, wie er in der letzten Legislaturperiode die ehemaligen Stadträte, Herrn Schindler und Herrn Engeler, attackiert hat – teilweise auch unter der sprichwörtlichen Gürtellinie?

Der Artikel „Streit ist gut, Kompromiss besser“ stellt meiner Meinung nach die Situation in Pappenheim gut dar. Allerdings weiß ich nicht, ob Herr Stefan inzwischen weiß, dass Herr Bürgermeister Sinn nach eigenen Angaben nicht in der SPD ist. In diesem Artikel ist der Bürgermeister einmal parteilos, im nächsten Abschnitt gehört er der SPD an.

 

Philipp Schneider
Pappenheim

Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder.
Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten




Verwaschen von Tatsachen

Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU hat uns seinen Leserbrief zukommen lassen, in dem er zu den Vorwürfen im Leserbrief des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer Stellung nimmt.

In dem Leserbrief des Stadtratskollegen Gronauer sind einige Aussagen vorhanden, welche die Tatsachen verwaschen und nur halb beleuchten, so dass eine Beantwortung des Leserbriefes meinerseits leider nicht ausbleiben kann.

Die Aussage, dass die Geschäftsordnung dem Bürgermeister eine Frist von drei Monaten einräumt ist zu kurz gefasst und daher nicht ganz korrekt. Der Bayerische Gemeindetag vertritt hier die Meinung, dass der Bürgermeister zwar einen gewissen Gestaltungsspielraum hat, wenn er die Tagesordnung für einen Stadtratssitzung zusammenstellt, jedoch hat er dabei aber die rechtzeitig bei ihm eingegangenen Anträge von Stadträten nach Möglichkeit zu berücksichtigen !

Nur wenn das nicht möglich ist, greift die 3 Monatsfrist. Und da weder terminliche noch rechtliche Gründe entgegenstanden, kam es meinerseits aufgrund der vorliegenden Tatsachen zur der Vermutung dies sei aus taktischen Gründen geschehen.

Es ging um das Städtebauliche Entwicklungskonzept. Ich hatte einen wichtigen Antrag zu einem umstrittenen Thema gestellt. Der Antrag verfolgte u.a. das Ziel von mehr Transparenz. Warum lässt man einen solchen Antrag zwei Sitzungen liegen und setzt diesen erst nach einem Erinnerungsschreiben kurz vor Ablauf der Frist auf die Tagesordnung, wenn man doch eigentlich vertrauen aufbauen wollte und immer behauptet zur Zusammenarbeit bereit zu sein?

Auch die Fraktionsvorbesprechungen wurden niemals „boykotiert“. Man wollte keinen „Automatismus“. Die Diskussion sollte „vom stillen Kämmerlein“ mehr in den öffentlichen Teil der Sitzung verlagert werden. Außerdem wurde mehrmals schriftlich darum gebeten bei der Einladung zur Vorbesprechung die zu besprechenden Punkte aufzuführen und die notwendigen Informationen bereitzustellen. Dieser Bitte wurde bislang nicht entsprochen ! Auch hier sind also die Klagen über mangelnde Transparenz nicht ganz unbegründet. Sieht so der Wille zur Zusammenarbeit aus? Baut man so Vertrauen auf? Und dann wundert man sich, dass manche Aussagen des Bürgermeisters angezweifelt werden?

Meinerseits wurde nie Vorwürfe geäußert die nicht gleichzeitig von Tatsachen untermauert wurden. Im Gegensatz zum Stadtratskollegen Gronauer der mir in der Sitzung vorgeworfen hatte einen „Scheinantrag“ gestellt zu haben. Dieser Vorwurf war haltlos und konnte auch nach einer Nachfrage nicht begründet werden.

Es sind genau diese kleinen Sticheleien und das Verwaschen von Tatsachen und Aussagen die einer angestrebten Sachpolitik entgegenstehen und die eine Zusammenarbeit erschweren. Im schlimmsten Fall geht das zu Lasten der Bürger. Dies gilt es zu verhindern und es wäre hier meiner Meinung nach zielführender gewesen direkt das Gespräch zu suchen als einen polemischen Leserbrief zu schreiben, der die Tatsachen verwäscht und unkorrekte Aussagen enthält. Das ein Fraktionsvorsitzender über einen Leserbrief Vorwürfe gegenüber einem Kollegen erhebt die nur die halbe Wahrheit beinhalten ist kontraproduktiv. Man sollte persönliche Barrieren besser abbauen statt aufzubauen. Reine „Parteigänger“ sind hier fehl am Platz.

Und was das Eingehen von Kompromissen angeht, denke ich, damit waren alle Fraktionen gemeint.

Florian Gallus
Fraktionsvorsitzender CSU

Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder.
Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten




Kompromisse sind besser

Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD hat uns seinen Leserbrief zukommen lassen, in dem er zu den derzeitigen Verhältnissen im Pappenheimer Stadtrat Stellung nimmt.

„Streit ist gut, Kompromiss besser“

Ich teile die Auffassung, dass in der Kommunalpolitik immer der Kompromiss gesucht und gefunden werden muss. Attacken schaden dem Ansehen eines gesamten Stadtrates und auch der Stadt insgesamt. Im gesamten Landkreis schüttelt man mittlerweile den Kopf über unseren Stadtrat.

Es soll hier dargestellt werden, wie die ständigen Konflikte entstehen. In der Regel wird vom CSU-Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus der Bürgermeister angegriffen. Welche Qualität diese Angriffe haben, zeigen seine Ausführungen in der letzten Stadtratssitzung. Er kritisiert den Bürgermeister, dass dieser einen von ihm Anfang Juni gestellten Antrag erst in der Sitzung am 24.7. auf die Tagesordnung setzen ließ. Herr Gallus übersieht dabei, dass dem Bürgermeister hierzu die Geschäftsordnung eine Frist von drei Monaten einräumt. Eine Rechenschaft, wann dies innerhalb der vorgeschriebenen Frist geschieht, ist der Bürgermeister niemandem schuldig.

Ferner unterstellte Florian Gallus dem Bürgermeister Böswilligkeit und Taktik, weil Uwe Sinn den CSU-Antrag erst hinter den beiden Anträgen der Bürgerinitiative gesetzt hatte. Auch hier wäre ein Blick in die Geschäftsordnung hilfreich. Die Tagesordnung setzt nämlich den Vorschriften gemäß einzig und allein der Bürgermeister fest. In keiner Kommune der Bundesrepublik muss sich ein Stadtoberhaupt für die Reihenfolge der Sitzungspunkte rechtfertigen. In Pappenheim werden sogar solche Themen zum Staatsakt hochstilisiert.  

Die SPD-Fraktion versichert, dass sie immer bemüht ist, Zusammenarbeit mit allen im Gremium befindlichen Räten zu praktizieren. Dazu muss man aber bereit sein, sich zusammenzusetzen und zu diskutieren und nicht ständig mit Vorwürfen zu arbeiten, die auf Unterstellungen und Mutmaßungen basieren.

Trotz meiner intensivsten Bemühungen, die Diskussionen auf eine sachliche Basis zu stellen, wurden bisher alle meine Kompromissvorschläge in den letzten Wochen niedergeschmettert. Einmal ging man sogar so weit, dass mir ein Stadtrat am Telefon lautstark verbot, mich mit seinem Fraktionsmitglied zu unterhalten.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Verbesserung der Zusammenarbeit wären die Vorbesprechungen der Fraktionsvorsitzenden, wie sie in nahezu allen Kommunen üblich sind. Hierzu lädt zurzeit der Bürgermeister regelmäßig schriftlich die Vorsitzenden ein. Der einzige der erscheint, bin ich. Die anderen boykottieren diese Besprechungen. Stattdessen beklagen sie einen Mangel an Transparenz. Das verstehe wer wolle, ich jedenfalls nicht! Im Übrigen wurden diese Fraktionstreffen vor fünf Jahren von der CSU vehement gefordert. Jetzt will man davon nichts mehr wissen.

Sämtliche Aussagen des Bürgermeisters werden angezweifelt. Aus diesem Grund lädt Uwe Sinn mittlerweile zu jedem heiklen Punkt Experten ein. An der letzten Stadtratssitzung nahmen von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Klaus Geyer und Kreisbaumeister Wolfgang Kissling beratend teil. Mittlerweile werden sogar deren Ausführungen und Rechtsauffassung einfach ignoriert.

Ich appelliere nun schon zum wiederholten Male an die anderen Fraktionen, dass wir uns endlich zusammensetzen und die Themen sachlich und zum Wohle der Stadt diskutieren. Alles andere sind Schaukämpfe, die unser Ansehen immer weiter beschädigen.

Gerhard Gronauer
SPD-Fraktionsvorsitzender

 Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder.
Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Kosten – unverbindlich und ohne Gewähr

Für die Anliegergrundstücke im SEK-Gebiet wurden jetzt die zu erwartenden Kosten bekanntgegeben. Damit wurde einem schriftlichen Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung entsprochen. Bei einer öffentlichen Versammlung stellte Bürgermeister Uwe Sinn die Berechnungsgrundlagen der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) vor  und berechnete anhand des JUZ und des Rathauses den konkreten Kostenanteil.

In einem Schreiben, das an den Stadtrat der Stadt Pappenheim gerichtet war, stellte die Bürgerinitiative Stadtentwicklung den Antrag, „dass die zu erwartenden Kosten, welche auf die Hauseigentümer zukommen könnten, öffentlich bekannt gegeben werden.“
Dabei räumen die Antragsteller ein, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine genaue Kostenangabe noch nicht möglich ist. „Wir erwarten keine exakten Angaben der tatsächlichen Summe“, heißt es deshalb in dem Schreiben der Bürgerinitiative.

Die Ratsbeschlüsse zur SAB
Um diesem Antrag, der vom 10.Juli datiert, entsprechen zu können, war es erforderlich klare Fakten für eine einigermaßen solide Berechnungsgrundlage zu schaffen. Der Weg für diese führte im Stadtrat zu einer ganzen Reihe von Beschlüssen, die in der legendären 140803_sek-06-marktMammutsitzung des Stadtrates am 24. Juli gefasst worden sind. Die Zielrichtung aller Beschlüsse ist es, die Anwohner im Sanierungsgebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so stark wie möglich zu entlasten. Diese Einzelbeschlüsse legen fest,

•    dass auf die Anlieger nur auf Basis der ermittelten Kosten eines „Standardausbaus“ umzulegen ist. Das bedeutet, dass für die Anwohner die Kosten für eine Asphaltdecke anfallen auch wenn der tatsächliche in wesentlich teurerer Ausbauart, nämlich  mit Pflasterbelag erfolgt. Erneut wurde dabei darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

•    dass die Kosten des Straßenentwässerungsanteils nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Damit legt der Stadtrat fest, dass den Anliegern in der Deisingerstraße ein Kostenanteil von 20.825 Euro und im Bereich des Marktplatzes und der Graf-Carl-Straße ein solcher von 13.536 Euro erspart bleibt.

.
•    dass Kosten des Grunderwerbs nicht umgelegt werden. Diese Ratsentscheidung  sagt aus, dass sich der Umlagebetrag für die Anwohner nicht erhöht, wenn  die Stadt Grundstücke (z.B. das Lämmermannareal) für Zwecke der SEK ankauft.

•    dass das Abrechnungsgebiet in die beiden Abschnitte Nord und Süd  getrennt wird. Dabei bildet die verlängerte Achse der Stadtvogteigasse die Grenze zwischen den beiden Bereichen. Grund hierfür ist die unterschiedliche Ausbauart der beiden Abschnitte und auch der Umstand, dass in den beiden Gebieten eine unterschiedliche Bebauung hinsichtlich der Art und Größe vorhanden ist. Damit ist sichergestellt, dass die Anwohner der Deisingerstraße für den Ausbau des Marktplatzes, der Graf-Carl-Straße und der Engstelle Deisingerstraße im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Kasse gebeten werden .

•    dass im gesamten Abrechnungsgebiet für die bevorstehende Baumaßnahme „Ausbau der Innenstadt“ eine gleiche zulässige bauliche Nutzung der Grundstücke vorliegt. Dieser Beschluss  dient der Vereinfachung des Berechnungsverfahrens. Bei einer homogenen Bebauung, im Abrechnungsgebiet kann für die Berechnung alleine die Grundstücksfläche herangezogen werden. Bei einer unterschiedlichen Bebauung müssten anteilig auch die Geschossflächen zur Berechnung herangezogen werden.

Der Bereich Nord (Marktplatz, Graf-Carl-Str.)

140808_sek-02-p

Im Bereich Nord (Marktplatz) sind von der Straßenausbaubeitragssatzung 20 Anwesen betroffen und in der Deisingerstraße sind es 40 Anwesen. In beiden Bereichen gilt ein Umlagesatz von 55% der Kosten für den Standartausbau. Der Berechnung des Kostenanteils für die einzelnen Grundstücke liegt die Grundstücksgröße und der Quadratmeterpreis für den Standartausbau zugrunde. Im Einzelfall gibt es aber auch Härtefallregelungen, die dann greifen, wenn Eckgrundstücke an zwei Straße liegen. Dann gibt es ein Drittel Ecknachlass. Dies gilt aber nicht für Eckgrundstücke, die neben der Deisingerstraße auch an die Stöbergasse grenzen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass in der Stöbergasse die Kosten für die Fahrbahn ungelegt wurden, während beim Ausbau der Deisingerstraße nur die Kosten für den Verkehrsraum außerhalb der Fahrbahn (Gehwege, Parkflächen) umgelegt werden.

140808_sek-03-pDer Bereich Süd (Deisingerstraße)
Für den Standartausbau in der Deisingerstaße sind 374.000 Euro angesetzt. Nach Abzug des Entwässerungsanteils in Höhe von 20.825 Euro verbleiben 353.175 Euro, von denen 194.246 €  (55%) auf die Anlieger umgelegt werden. Bei einer Ausbaufläche von 14.630 m² ergibt sich für die Anlieger in der Deisingerstraße ein Quadratmeterpreis von 13,28 Euro, was bei einem Anwesen wie dem Jugendzentrum bei 79 m² einen Straßenausbaubeitrag in Höhe von rund 1.050 Euro ausmacht. Da die meisten Grundstücke jedoch eine größere Grundstücksfläche haben, liegt ein Großteil der Ausbaubeiträge bei 5.000 bis 7.000 Euro pro Grundstück.

140808_sek-04bDie Kostenbescheide gehen aber erst dann an die Anlieger, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und die Gesamtabrechnung vorliegt.
Der Standartausbau in Bereich Nord ist mit 324.750,- € veranschlagt, wobei für den Entwässerungsanteil 13.536,- € in Abzug kommen. Der auf die Anwohner umzulegende Anteil beträgt somit 311.213,- €, was einen Quadratmeterkostenanteil von 14,30 € entspricht. Am Beispiel des Rathauses , ergibt sich daraus bei 270 m² eine Beitragshöhe von 3.861 €.

Die Sache mit dem Kanal
Zu zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wird es für die Anlieger durch die Kanalsanierung kommen. Dann nach der Entwässerungssatzung (EWS) ist jeder Eigentümer verpflichtet einen sog. Kanalrevisionsschacht mit Rückstauklappe vorzuhalten. Nachdem diese Regelung erst nach der Kanalsanierung Rechtskraft erlangte, werden bei der Kanalsanierung, die mit der Innenstadtsanierung sicherlich einher geht, neben den Straßenausbaubeiträgen, zusätzliche Kosten für die Anlieger im Sanierungsgebiet anfallen.

140808_sek-05bmKosten sind fix
Die Kosten für den Ausbau werden fällig, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und vollständig abgerechnet ist, was sicherlich noch einige Jahre dauern wird.
Von der Dauer bis zum Baubeginn wird es auch maßgeblich abhängen, ob die errechneten Zahlen Bestand haben. Da es sich bei den vorgelegten Zahlen um eine Kostenschätzung handelt, lassen die Beträge Spielraum nach oben und unten.
Aus der vorgestellten Präsentation geht allerdings auch hervor, dass die Standardkosten nach den Berechnungen des Planungsbüros relativ fix sind, diese können an sich nur noch durch z.B. eine erhebliche Verzögerung der Baumaßnahme variieren, wenn das Preisniveau bis zum Beginn der Baumaßnahmen steigt.

Die Reaktionen der Betroffenen
Die Reaktionen der Anwohner gehen von gelassener Zustimmung bis hin zur strikten Ablehnung der gesamten Sanierungsmaßnahme. Denn jeder der Anwesenden Grundstückseigentümer hat in einem verschossenen Kuvert den voraussichtlichen Kostenanteil für sein Anwesen mitgeteilt bekommen. Bürgermeister Sinn steht deshalb in der Kritik, weil er zumindest einzelnen Anliegern versprochen hatte, den Kostenanteil so gering wie möglich zu halten. Dabei reichen die Beschlüssen des Stadtrates vom 24.07.2014 nach Ansicht einiger Anwohner zur Kostendämpfung nicht aus. Denn ein Kostenanteil von knapp unter 10.000 Euro sei kein geringer Kostenanteil wird in einem konkreten Fall argumentiert.

[Die Übersicht mit den Grundlagen der Kostenberechnung finden Sie hier … ]