Es gibt keine geheimen Kontrollen

Zu den Gerüchten im Zusammenhang mit den Corona-Kontrollen teilt das Lamtandrats folgende Klarstellung mit. Demnach wurde und wird bei den Kontrollen immer offen und transparent vorgegangen.

(LRA)Während der Corona-Pandemie gelten für viele Gewerbebetriebe hohe Auflagen. Betriebe, die Lebensmittel verkaufen, wie Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe, müssen auch sonst strenge Hygienevorschriften einhalten. Kontrolliert wird das durch die Lebensmittelüberwachung der Abteilung Veterinärwesen und Gesundheitlicher Verbraucherschutz am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Auch die Auflagen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot werden in Zeiten von Corona von den Lebensmittelkontrolleuren überprüft.
Dabei wird entgegen einiger Gerüchte, die im Umlauf sind, zu jeder Zeit transparent und offen vorgegangen.

In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Gerüchten um die Kontrollen des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen in Betrieben und Geschäften zur Einhaltung der Hygieneschutzauflagen. Dabei ging es vor allem darum, dass Verstöße durch die Kontrolleure in Bäckereien provoziert würden und anschließend ein hohes Bußgeld ausgesprochen wurde.

„Dem wollen wir aktiv entgegensteuern! Es entspricht keinesfalls der Wahrheit, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kontrollen in Betrieben Verstöße provozieren würden! Solchen Unwahrheiten, die derzeit im Umlauf sind, gleichen einer Verleumdung! Ich habe auch Kontakt zu einem angeblich betroffenen Betrieb aufgenommen, der mir das Gerücht nicht bestätigen konnte! Es gab in diesem Betrieb keine Kontrolle zur Einhaltung der Hygieneschutzauflagen und es wurde auch kein Bußgeld ausgesprochen“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal und ergänzt: „Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung laufen zu jederzeit offen und transparent ab!“

Während der regulären Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in Betrieben achten die Kontrolleure derzeit auch auf die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken oder die Beachtung des Mindestabstands. Auch auf Beschwerden aus der Bevölkerung wird gegebenenfalls reagiert und die Situation vor Ort begutachtet. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich aber bei Beginn der Kontrolle offen zu erkennen und stellen sich im Betrieb auch vor. Geheim oder intransparent wird vom Landratsamt keinesfalls kontrolliert!“, so der Landrat.

Damit die Infektionszahlen nicht wieder steigen, appelliert das Landratsamt weiter an die Bevölkerung, die bestehenden Auflagen wie das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske in bestimmten öffentlichen Bereichen einzuhalten. Auch der Mindestabstand von 1,5 Meter muss beachtet werden!