TÜV um 8 Jahre überschritten

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Am Mittwoch, 27.07.2016, gegen 14.30 Uhr, beanstandete eine Streifenbesatzung in der Charlotte-Nestler-Straße in Pappenheim einen Pkw-Anhänger, da der TÜV abgelaufen war. Die Prüfplakette an dem Anhänger zeigte 5/2008. Der Fahrzeughalter, ein 42 Jahre alter Mann aus dem benachbarten Landkreis Eichstätt, hatte offensichtlich übersehen, dass bei seinem selten genutzter Anhänger der TÜV um mehr als 8 Jahre überschritten war. Er muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 60 EURO rechnen. Günstig für den Fahrzeughalter wirkt sich aus, dass nach einer Überziehungszeit von mehr als 8 Monaten das Bußgeld nicht mehr weiter steigt.