SEK-Planungsgebiet neu festgelegt

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Die Sanierung der Pappenheimer Innenstadt kann nun mit dem Ausbau der Deisingerstraße begonnen werden. Eine europaweite Ausschreibung ist nicht notwendig. Aus fördertechnischen Gründen wird das Sanierungsgebiet auf die Deisingerstraße reduziert. Als erster Bauabschnitt wurden vom Stadtrat die Planungen zum Ausbau der gesamten Deisingerstaße einstimmig beschlossen. Das Planungs- und Ausbaugebiet wurde damit neu definiert.

Keine europaweite Ausschreibung
sek-gebiet-suedNoch in der Sitzung am 07.05. war bei den Beratungen im Stadtrat davon die Rede, dass mit der Erweiterung des Planungsgebietes auf den gesamten Innenstadtring wegen der erhöhten Planungskosten eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird. Diese Befürchtung scheint jetzt vom Tisch zu sein, wie nach dem Gespräch der Pappenheimer Kommission (Bürgermeister, Geschäftsleiter und Vertreter aller Fraktionen) in Ansbach zu erfahren war. Bei diesem Gespräch, so wurde zwischenzeitlich bekannt, sei der gesamte Innenstadtring zwar als konzeptioneller Bereich angedacht aber nicht als Planungsgebiet angestrebt worden. Bei dem Bürgerentscheid, der sich für das Ratsbegehren ausgesprochen hat gehe es lediglich um eine schöpferische Grundidee, die nicht dazu führt, dass die bisher von SEK-Umsetzungsrat angeregten und vom Architekturbüro Frosch durchgeführten Planungen erweitert werden müssen. Somit ist die europaweite Ausschreibung vom Tisch. Gleichwohl hat der Stadtrat in seinem Beschluss festgeschrieben, dass nach dem Ausbau der Deisingerstraße alle weiteren Straßenzüge der Innenstadt ausgebaut werden sollen, wobei die Reihenfolge noch nicht festgelegt ist.

Erhöhte Förderung nur für Deisingerstraße

Das Pflaster und der Zuschuss
vom 10. 09. 2014

… Baudirektor Eberhard Pickel von der Regierung von Mittelfranken führte hierzu aus, dass es beim SEK von Grundsatz her darum gehe, zielgerichtet und sinnvoll an der Entwicklung einer Stadt zu arbeiten. Für Sanierungsmaßnahmen die den Förderrichtlinien entsprechen gibt es staatliche Zuschüsse, die sich in ihrer Höhe an der Qualität des Ausbaus orientieren. Wenn man in Pappenheim entgegen der Empfehlung aller mit dem Projekt befassten Planer die Straßen asphaltieren, statt pflastern wolle, „da frage ich mich natürlich schon warum man überhaupt was macht.“ Die Interpretierbarkeit dieser Grundaussage nutzen sowohl die Pflasterbefürworter als auch die Pflastergegner für die Bestätigung ihrer Linie. „Die Zuschüsse gibt es also auch ohne Pflasterung der Fahrbahn“, sagen die einen. Ein Gefährdung des Zuschusses sieht die andere Seite in der Aussage Pickels, der über die Einhaltung der Förderrichtlinien wacht und maßgeblich an der Entscheidung über die Zuschussgelder für Pappenheim mitwirkt……

[Den Artikel vom 10.09.2014
finden Sie hier …]

Derzeit – und das gilt vorerst nur für das Jahr 2015 – ist Pappenheim eine Förderung aus dem Struktur- und Härtefonds in Aussicht gestellt. Dieser begünstigt sehr finanzschwache Gemeinden für besonders bedeutsame städtebauliche Maßnahmen. Die Einstufung in diesen Struktur- und Härtefonds erfolgt jährlich neu, sodass nicht sicher ist, dass für Pappenheim nach den Ereignissen des Jahres 2015 im Jahr 2016 erneut so hohe Geldbeträge bereitgehalten werden.
Die vom SEK-Umsetzungsrat erarbeiteten und vom Architekturbüro Frosch umgesetzten Planungen für den Marktplatz und die Deisingerstraße sind von der obersten Baubehörde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern nach Vorschlag der Regierung in der vorliegenden Form für eine Förderquote von 80% akzeptiert. Das bedeutet, aus Sicht der obersten Entscheidungsträger,dass die Bedingung der besonders bedeutsamen städtebaulichen Maßnahmen erfüllt ist.
Schon in der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrates am 10.09. 2014 hatte Baudirektor Eberhard Pickel vom Städtebaureferat der Regierung angedeutet, dass er eine besonders bedeutsame Maßnahme dann nicht mehr erkennen kann, wenn die Fahrbahn des Marktplatzes asphaltiert wird (Siehe nebenstehender Kasten).
Letzteres wurde jedoch durch Bürgerwille mit mehrheitlicher Zustimmung zum Ratsbegehren gefordert und mit einem Ratsbeschluss am 7. Mai 2015 zusätzlich klargestellt.
Damit stellt sich die Förderbetrachtung neu – so zitierte Bürgermeister Sinn aus dem Gesprächsprotokoll vom 18.5. bei der Regierung von Mittelfranken. Mit der Asphaltierung der Fahrbahn könne sek-bauhofstr_PHF3018„in dieser attraktiven städtebaulichen Situation keine besonderen funktionalen und gestalterischen Verbesserungen erreicht werden“, zitierte Sinn das Protokoll der Besprechung vom 18. Mai. Aus diesem Grund – so die unmissverständliche Aussage der Regierung – kann für den Marktplatz mit Asphaltfahrbahn eine erhöhte Förderung von 80 Prozent ausgeschlossen werden.
Diese Erkenntnis veranlasste Stadtrat Günther Rusam (SPD) zu der Bemerkung, dass es billiger gekommen wäre, wenn man den Marktplatz gepflastert hätte. Darauf begegnet der FW-Fraktionsführer Walter Otterpflasterzolls, dass die 80 % Förderung immer Einzelfallentscheidungen seien. Man habe für dieses Jahr die klare Aussage, dass es 80 % Förderung gebe und diese Chance solle zumindest für die Deisingerstraße genutzt werden. Bürgermeister Sinn stellte klar, dass man für die Marktplatzsanierung mit Asphaltfahrbahn voraussichtlich die übliche Förderung in Höhe von 60% erhalten könne, woraufhin SPD-Fraktionschef Gerhard Gronauer anmerkte dass man mit der Asphaltierung rund 300.000 Euro verschenkt habe. Dies wollte 2. Bürgermeister Claus Dietz nicht so stehen lassen und merkte an, dass bei einer Pflasterung der Unterbau teurer gekommen wäre.

Das neue Ausbaugebiet beschlossen
Den erhöhten Fördersatz gibt es nur noch für die Deisingerstraße und dieser ist auch nur noch für dieses150611_sek planungsgebiet-neu Jahr in Aussicht gestellt. Deshalb hat der Stadtrat erneut und einstimmig die von SEK Umsetzungsrat erarbeitete und vom Architekturbüro Frosch erstellte Vorentwurfsplanung beschlossen. Allerdings ist bei diesem Beschluss der Bereich Marktplatz ausgeklammert. Und auch Planungsdetails wie beispielsweise das Podest vor dem JUZ und die Anzahl der Versorgungskästen bleiben im der weiteren Planungsphase noch diskutabel.
Das Planungsgebiet neuer Prägung beginnt an der Schloßapotheke und erstreckt sich nun auf die gesamte Länge der Deisingerstraße. Es endet im Süden am Fußgängerüberweg bei der Katholischen Kirche und erstreckt sich in der Bahnhofstraße bis zum Einfahrtsbeginn des Gasthauses Stern.

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Über die Beschlüsse

  • zu den Kosten,
  • zum Gestaltungskonzept und
  • zur Öffentlichkeitsarbeit erfolgt ein gesonderter Artikel.