Putenmast zu nahe am Ort?

Eine geplante Putenmastanlage für insgesamt 2.400 Tiere sorgt derzeit in Osterdorf für Aufregung. Der Stadtrat soll demnächst im baurechtlichen Verfahren über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden. Stadtrat Walter Otters vermittelt zwischen Bauwerber und Bürgerinitiative. Planänderung ist auf den Weg gebracht.

Gleich nach dem Ortsende von Osterdorf in Richtung Geislohe steht linksseitig ein Gebäudekomplex mit mehreren landwirtschaftlichen Maschinenhallen. Etwa in der Mitte dieses Hallenkomplexes ist der Umbau der Maschinenhalle in einen Bio-Putenmastbetrieb für 1.200 Tiere zur Vormast vorgesehen. Außerhalb der Halle soll ein Freilauf für die Puten angelegt werden. Etwas zurückgesetzt sollte im Anschluss an die bestehenden Hallen eine neue gut 600 m² große Halle errichtet werden, in dem weitere 1.200 Puten mit Freilauf für die Endmast gehalten werden sollen.

Gegen das Bauvorhaben an der geplanten Stelle richtet sich in Osterdorf derzeit der Unmut einiger Bürger, denen das Bauvorhaben durch die Einholung der Nachbarschaftsunterschriften bekannt geworden ist. In der jüngsten Stadtratssitzung am 17.09.2015 stand dieses Bauvorhaben auf der Tagesordnung. Allerdings kam es nicht zu Beratungen, weil der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hatte.

Grund hierfür dürfte wohl die Unterschriftenaktion einer Bürgerinitiative in Osterdorf sein, die sich gegen die Errichtung des Putenmastbetriebes an der geplanten Stelle richtet. Wenige Tage vor der Stadtratssitzung hat die Bürgergemeinschaft beim Bürgermeister eine Liste mit 20 Unterschriften abgegeben, in der begründet ist, weshalb man sich gegen den Neubau eines Putenmaststalls ausspricht.

Unter den 11 angeführten Punkten die aus Sicht der Unterzeichner gegen den Standort des Putenmastbetriebes sprechen, finden sich zuerst Bedenken wegen gesundheitlicher Risiken und wegen eines viel zu geringen Abstands zur Wohnbebauung. Weitere Kritikpunkte sind Lärm- und Geruchsbelästigung, Verschandelung des Ortsbildes und die Befürchtung, dass der Betrieb nach und nach erweitert wird.

150921_odorf-putenstall-04Der Bauwerber erklärt auf unserer Nachfrage, dass die Planungen derzeit verändert werden, um den Forderungen der Bürgerinitiative soweit wie möglich entgegenzukommen. Das sei das Ergebnis einer Versammlung die am 15.09.15, zwei Tage vor der Stadtratssitzung stattgefunden hat. Der Neubau der Halle für die Endmast der Puten soll nun nicht mehr direkt im Anschluss an den bestehenden Hallenkomplex errichtet werden, sondern ca. 120 m weiter nördlich, also um ein ganzes Stück weiter von der Wohnbebauung entfernt als der bisherige Standort. Der Vormaststall soll zwar in dem bestehenden Hallenkomplex bleiben, aber der Bauherr will durch einen Hallentausch erreichen, dass auch der Vormaststall ein Stück (ca. 25 m) weiter in Richtung Norden rückt. Zur Mastanlage erklärt der Bauwerber, dass er bei dem Naturland e.V. – einem Zusammenschluss von Biobauern- Mitglied ist. Dadurch sind die räumlichen Dimensionen vorgegeben. Für 1.200 Puten in der Vollmast sei für das Bioprädikat eine Halle mit 600 m² vorgeschrieben und in den Freilandgehegen für beide Ställe müssen jedem Tier 10 m² Freilauf zur Verfügung stehen. Deshalb braucht er für die Vormast- und die Endmasthalle je ein Freigehege mit 12.000 m².

Die Bürgerinitiative indes ist nach wie vor der Auffassung dass die geplante Vormasthalle zu nahe an der Wohnbebauung Osterdorfs steht, zumal man davon ausgeht, dass das der Freilaufbereich zu nahe an den Etterweg herangeht.

Walter Otters, Vorsitzender des Osterdorfer Dachvereins, der zusammen mit seinem Stadtratskollegen Friedrich Obernöder die Geschicke Osterdorfs lenkt, hat nach seinem Bekunden in der letzten Augustwoche von den Planungen zum Putenmastbetrieb erfahren. Der damalige Plan sei von verschiedenen Fachbehörden geprüft und auch ohne gemeindliches Einvernehmen der Stadt Pappenheim genehmigungsfähig gewesen, teilt Otters auf unsere Anfrage mit. Die Nachbarschaftsunterschriften nach dem Baurecht (unmittelbare Angrenzer) hätten alle vorgelegen. Auch bei der erweiterten “nachbarschaftlichen Beteiligung” der Anlieger im erweiterten Umgriff haben von 13 Anliegern ein Großteil die Zustimmung durch Unterschrift erteilt.

Wegen des massiven Widerstandes aus der Bevölkerung – so Otters -organisierte er das Vermittlungsgespräch, in dem vom Bauwerber die bereits geschilderten Kompromisse angeboten wurden. „Mit diesem Kompromiss waren bis auf wenige Anlieger alle Teilnehmer zuversichtlich, dass dies ein gangbarer Weg wäre“, teilt Walter Otters mit. Zu seinen Ziele als Vermittler in dieser Angelegenheit teilt der Osterdorfer Stadtrat mit: „Vorrangig für mich ist, dass das Gespräch gesucht wird und die Dorfgemeinschaft an diesem Projekt nicht zerbricht. Ohne dass die berechtigten Sorgen der Anlieger überhört werden.“

Es ist davon auszugehen, dass der Bauantrag in der Sitzung am 15.10.2015 auf der Tagesordnung stehen wird. Dann hat der Stadtrat zu entscheiden, ob für das Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Die Entscheidung über die  Baugenehmigung fällt beim Kreisbauamt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

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