Parkplätze sorgen für Diskussionen und Unmut

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Mit knapper Mehrheit hat der Pappenheimer Stadtrat die Überfahrtsrechte für den städtischen Gehweg beim Gästehaus Engeler genehmigt. Die fünf Parkplätze, wurden im November 2017 vom Innenhof des Gästehauses  nach außen entlang des Gehweges verlegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war von der Verwaltung nach einem Ortstermin mit Polizei und Straßenbaubehörde die Ablehnung empfohlen worden. Außerdem legt die Stadtverwaltung dar, dass vor der Antragsstellung Fakten geschaffen worden seien. Dies weist der Bauherr von sich und belegt mit einem Schreiben, alle Stadträte schriftlich über und detailliert über seine Planungen informiert zu haben.

Neuanordnung genehmigt; Überfahrt überlesen
Im Süden der Deisingerstraße hat sich seit Mitte November 2017das Stadtbild nachhaltig verändert. Neben dem Gästehaus Engeler wurde die Mauer an der Grundstückgrenze zum Gehweg hin zum Großteil abgebrochen und die fünf vormals im Innenhof des Anwesens angeordneten Parkplätze wurden entlang der Fahrbahn neben dem Gehweg angeordnet. Die Baumaßnahme als solche hat auf entsprechende Anträge des Bauwerbers hin sowohl das Tiefbauamt und das Bauamt beim Landratsamt Weißenburg genehmigt. Auch das Landesamt für Denkmalpflege hat der Veränderung des Stadtbildes durch den Abbruch der Mauer und die Neuanordnung der Parkplätze an dieser Stelle zugestimmt.

Auch der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat dem Bauvorhaben in seiner Sitzung am 14.September 2017 sein Einverständnis zur der Neuanordnung der Parkplätze einstimmig beschlossen. Mitte November wurde die Baumaßnahme umgesetzt. Da nun die Parkplätze von der Kreisstraße her über den Gehweg angefahren werden, braucht es eine verkehrsrechtliche Erlaubnis der Stadt Pappenheim zum Befahren des Gehweges, der von fünf  Fahrzeugen immerhin auf einer Länge von ca. 17 m gequert werden muss.

Bereits in einem Bescheid der Straßenbaubehörde beim Landratsamt vom  08.03.2017 hatte der Bauherr die straßenrechtliche Genehmigung erhalten, an der Kreisstraße Pkw-Stellplätze zu errichten. Unter Punkt 10 der Auflagen dieses Genehmigungsbescheides heißt es fettgedruckt: „Für das Bauvorhaben ist zusätzlich die Zustimmung der Stadt Pappenheim(wegen des Gehwegs) einzuholen“. „Dies hatte ich im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten“, teilt Walter Engeler in einer ausführlichen Darstellung seiner Aktivitäten und Erlebnisse im Laufe des Genehmigungsverfahrens u.a. mit.

Mit einem einstimmigen Beschluss hatte der Stadtrat am 14.09.2018 der Umgestaltung der Parkplätze das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Am 29. Dezember ging dann bei der Stadt der Antrag des Gästehauses Engeler ein, in dem die Zulassung zum Überfahren des städtischen Gehwegs beantragt wurde.

Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag bereits in der Januarsitzung des Stadtrates am 18.01.2018. Die Entscheidung über den Antrag wurde damals jedoch vertagt, weil die Verwaltung bei einem Ortstermin mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde die Angelegenheit überprüfen und begutachten lassen wollte.

Den zweiten Anlauf nahm der Antrag am „Unsinnigen Donnerstag“ in der Februarsitzung des Stadtrates.

Unterschiedlich beurteilt
Wie bei fast allen Veränderungen gibt es auch in diesem Fall unterschiedliche Meinungen. Während die einen von einer nachhaltigen Störung des Stadtbildes und einer unzumutbaren Gefahr für Gehwegnutzer sprechen, loben andere die neue Parkplatzsituation als optische Erweiterung des Straßenbildes und eine enorme Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zusätzlich wurde diese Diskussion jetzt im Stadtrat durch die Erkenntnis befeuert, dass die Erlaubnis zum Überfahren des Gehweges erst nach der Fertigstellung der Baumaßnahme beantragt wurde. Dadurch sieht man sich als städtische Genehmigungsbehörde vor vollendete Tatsachen gestellt, wie die Ausführungen von Bürgermeister Uwe Sinn /SPD) bei der Sitzung deutlich machten.  Das Überfahrtsrecht habe der Bauherr erst nach Fertigstellung seiner neuen Parkplätze im Dezember 2017 eingereicht. Zudem sei die für die Parkplatzzufahrt notwendige Absenkung der Bordsteinkante bis heute nicht betragt. Man habe zwar die Neuordnung der Parkplätze genehmigt, aus den damaligen Plänen sei aber nicht hervorgegangen wie diese angefahren werden sollen. Zu letzterem Argument liegt uns eine E-Mail des Bauherrn vom 31.08.2017 an alle Stadträte vor, in der diese anhand von beigefügten Plan- und Genehmigungsunterlagen über das Bauvorhaben informiert werden. „Wie bereits im Februar bei einem Ortstermin mit Vertretern der Stadtverwaltung  und des Landkreises besprochen, möchten wir unsere Parkplätze neu anordnen und künftig direkt über den Gehsteig zugänglich machen“, heißt es in diesem Schreiben.

Wie in der Sitzung am 08.02.2018 verlesen wurde, seinen Polizei und Verwaltung bei einer Ortsbesichtigung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Überfahren des Gehweges viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte. Dies insbesondere deshalb, weil der Gehweg durch querende Fahrzeuge in seiner Schutzfunktion für Fußgänger und Rad fahrende Kinder beeinträchtigt werde.

Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Parkplatzzufahrt über den Gehweg abzulehnen. Die Zufahrt solle vielmehr über die bisherige Grundstückszufahrt neben dem Wohnhaus erfolgen.

Diesem ablehnenden Vorschlag schloss sich Stadtrat Günther Rusam (SPD) in einem feurigen Redebeitrag an. Auf dem Gehweg seien die Passanten zum Freibad und zum Sportplatz unterwegs, „das ist viel zu gefährlich“, meinte Rusam.

CSU-Fraktionsvorsitzende Florian Gallus hingegen warf der Verwaltung vor, dass man über die Umgestaltung der Parkflächen nicht hätte beschließen lassen dürfen, solange die Befahrungsrechte für den Gehweg nicht geklärt sind.

Stadträtin Anette Pappler (SPD) meinte, dass man mit dem Beschluss im September 2017 nur über die denkmalrechtliche Erlaubnis wegen des Abbruchs der Mauer abgestimmt habe.

„Der Bau der Parkplätze selbst sei nicht genehmigungspflichtig“, wies Amtsleiter Eberle den Stadtrat auf die rechtliche Situation hin. Man habe nur dem Abbruch der Mauer zugestimmt und darauf habe ein Rechtsanspruch des Bauherrn bestanden.

Als im September 2017 abgestimmt wurde, sei jedem klar gewesen, wie die Situation ist und dass die Parkplätze über den Gehweg befahren werden müssen, meinte Walter Otters Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler. Das Argument mit der Gefährdung der Fußgänger insbesondere Rad fahrender Kinder  wollte er aufgrund des geringen Fahrzeugverkehrs von und zu den Parkplätzen nicht gelten lassen. Otters verwies auf die Parkplätze vor der ehemaligen Post in der Bahnhofstraße, die auch alle auf gesamter Grundstücksbreite über den Gehweg auf die Kreisstraße fahren. „Wir sehen, dass die Bürger mit der Verwaltung ein Problem haben“, stichelte Walter Otters. SPD-Fraktionsführer Gerhard Gronauer hingegen beklagte, dass die Arbeit der Verwaltung immer schwerer werde, weil alles und jedes von einigen Stadträten kritisch hinterfragt werde.

Letztlich wurde der Überfahrung des Gehweges mit 8:6 Stimmen zugestimmt. Laut Beschluss hat der Bauherr die Mehrkosten zu tragen, die für den Einbau des Niederbords entlang seiner neu angeordneten Parkplätze entstehen.

Der Bauherr Walter Engeler hat zu dem Genehmigungsverfahren für die Umgestaltung der Parkplatzanordnung eine umfassende Chronologie mit 31 Punkten verfasst, die in einem gesonderten Leserbrief abgedruckt ist.

[den ungekürzten Leserbrief finden sie hier … ]