Objektplanung für Ochsenhart vorgestellt

Die Planungen im Rahmen der Dorferneuerung Ochsenhart für die Ortsdurchfahrt und den nördlichen Etterweg wurden kürzlich im Stadtrat vorgestellt und einstimmig beschlossen. Umlagekriterien für die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) wurden bürgerfreundlich gestaltet. Für den Etterweg zahlen die Anlieger rund 51% der bereinigten Kosten.

Die Sanierung und der teilweise Umbau der Ortsdurchfahrt und der Ausbau einer Nordumfahrung, das sind die beiden Projekte, die in Ochsenhart voraussichtlich im Frühjahr 2015 ihrer Umsetzung entgegen sehen. Die Maßnahmen wurden vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für ländliche Entwicklung schon im vergangenen Jahr geplant. Unklar war in der Vergangenheit immer die Kostenfrage, die aber jetzt bei beiden Projekten geklärt scheint.

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Die Ortsdurchfahrt
Im Falle der Ortsdurchfahrt wurde nun festgelegt, dass es sich dabei nicht um eine Durchgangsstraße sondern vielmehr um eine Anliegerstraße handelt. Stadtrat Werner Hüttinger (FW) hatte im Rahmen zurückliegender Beratungen darauf gepocht, die Ortsdurchfahrt i140927_de-ochsenhart-04n Ochsenhart als Durchgangsstraße zu deklarieren. Für die Anliegerbeteiligung im Rahmen der SAB hat der Begriff Anlieger- oder Durchgangsstraße finanzielle Auswirkungen, weil bei einer Durchgangsstraße der Anliegeranteil geringer ist als bei einer Durchgangsstraße. In Ochsenhart wird wohl der Anliegeranteil bei 80% der Umlagekosten liegen. Allerdings werden als Berechnungsgrundlage staatliche Zuwendungen in Höhe von 70% von den Gesamtbaukosten abgezogen, bevor es zur Berechnung des Anliegeranteils kommt.
In öffentlicher Stadtratssitzung wurde im Hinblick auf die SAB auch für Ochsenhart eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, durch die erreicht werden soll, dass sich die Berechnung des Anliegeranteils einfacher und bürgerfreundlicher gestaltet. So werden die Kosten für Grunderwerb nicht umgelegt und auch der Straßenentwässerungsanteil wird, wie im Falle des Pappenheimer SEK nicht auf die Bürger umgelegt. Damit bei der Abrechnung nur die Grundstücksfläche und nicht auch noch die Geschoßflächen herangezogen werden, hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, dass im Rahmen der Dorferneuerung „eine gleiche zulässige bauliche Nutzung“ besteht.

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Die Planungen für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt sehen vor, das Gebäude, in dem sich der örtliche Versammlungsraum befindet (Anwesen Nr. 20) abzubrechen um eine elegantere Straßenführung zu ermöglichen. Weiterhin sind auf dem freien Platz vor den Anwesen Nr. 18 und 19 drei Parkplätze geplant, die allerdings im Rahmen der Dorferneuerung nicht bezuschusst werden. Die Baukosten von fast 10.000 Euro wären von der Stadt zu tragen, die dann die Baukosten nach der SAB zu 80 % auf die Anlieger umlegen würde. Ein Beschluss wurde hierzu im Stadtrat noch nicht gefasst, denn auf Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer sollen die Ochsenharter Bürger im Rahmen eine Bürgerversammlung befragt werden, ob sie diese Parkplätze haben wollen. Stadträtin Christa Seuberth (SPD) meinte hierzu, dass diese Parkplätze auch für Wanderer nützlich wären, die von Ochsenhart aus ihre Tour beginnen wollen.

Der nördliche Etterweg
140927_de-ochsenhart-07Die ursprünglichen Planungen die Etterwege im Norden und im Süden Ochsenharts auszubauen wurden aus Kostengründen auf den Ausbau des nördlichen Etterweges (Ortsseite Richtung Bieswang) zurückgefahren. Auch hier hat die Kostenfrage das Verfahren verzögert. Im Falle des Etterweges gilt nämlich die SAB nicht, sondern hier gelten die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wege Gesetzes, wonach der Anliegeranteil bei 75 % liegen würde. Das ALEF trägt im Rahmen der Dorferneuerung 60% (118.200 Euro) der 197.000 Euro teuren Maßnahme. Den Antrag von Stadtrat Friedrich Hönig (FW) die verbleibenden 40 % aus der Stadtkasse zu bezahlen wurde per Ratsbeschluss abgelehnt (wir haben berichtet).
Letztlich haben sich die Anlieger des Etterweges bereiterklärt, 40.250 Euro zu der Baumaßnahme beizusteuern. Der Eigenanteil der Stadt liegt nach diesem Berechnungsmuster bei 38.250 Euro. Die Rechnung geht aber nur dann auf, wenn der Zuschuss im Rahmen der Dorferneuerung tatsächlich 60 %, (118.200 Euro) beträgt.

Bei allen Ratsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Dorferneuerung Ochsenhart wurde vom vollständig besetzten Stadtrat ein einstimmiges Votum erteilt.