Kurzparkzonen mit unterschiedlicher Parkdauer

image_print

In der Pappenheimer Innenstadt, wird es in der Umbauphase in der Deisingerstraße zwei Kurzparkzonen mit unterschiedlicher Parkdauer geben. Am Marktplatz und vor der Schlossapotheke wird die Parkzeit auf 30 Minuten verkürzt und in der Graf-Carl-Straße wird die zulässige Parkdauer von 90 Minuten auf zwei Stunden  verlängert. Ausgegebene Parkausweise werden nicht eingezogen.

Ab kommenden Montag, 26. März beginnt der Abbruch der Lämmermannhäuser, der mehrere Wochen dauern wird. Ab Samstag ist die Deisingerstraße für den Verkehr gesperrt, weil am Sonntag der Start in den Frühling gefeiert wird. Die Sperrung wird voraussichtlich das ganze Jahr 2018 bis zum Ende der Baumaßnahmen bestehen bleiben.

Während der gesamten Baumaßnahme werden die Geschäfte in der Pappenheimer Innenstadt fußläufig zu erreichen sein.

Damit für die Kunden während der Geschäftszeiten Parkplätze zur Verfügung stehen, hat die Werbegemeinschaft für den Marktplatz und den Parkplatz  vor der Schloßapotheke beantragt, die zulässige Parkdauer auf 30 Minuten zu verkürzen. Dafür soll für die Parkplätzen in der Graf-Carl-Straße eine Parkzeit von zwei Stunden anstatt bisher 30 Minuten gelten.

Diesem Antrag der Werbegemeinschaft hat der Stadtrat zugestimmt und dies in einem einstimmigen Beschluss festgeschrieben. Die neuen Kurzparkzonen werden alsbald eingerichtet.

Nicht gefolgt ist die Stadtverwaltung dem Antrag der Werbegemeinschaft, die Parkausweise für das Anwohnerparken in der Bauzeit außer Vollzug zu setzen. Es seien derzeit nur 12 derartige Parkausweise ausgegeben, stellte Geschäftsleiter Eberle fest. Allerdings wurde festgelegt, dass bis zum Ende der Bauzeit keine neuen Parkausweise von der Stadtverwaltung ausgestellt werden.