Heftiger Streit um die Galluskirche

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Schon zum zweiten Mal kam es in einer öffentlichen Stadtratssitzung zu einem heftigen Streit um die Nutzung der Galluskirche. Nun sollen Konzerte bis 21:00 Uhr wieder zugelassen werden. Die Gemüter erhitzten sich an der Debatte, ob die Nutzungsdauer auf 22:00 Uhr ausgedehnt werden soll. Offenbar waren Kommunikationsdefizite Ursache für den neuerlichen Eklat.

141018_gallusk-07Was hätte St. Gallus wohl dem Pappenheimer Stadtrat gesagt? Gemeint ist der Heilige St. Gallus, der im 6. Jahrhundert lebte und dem berühmten Ort St. Gallen, dem dortigen Kloster in der Schweiz und auch unserer Galluskirche als Namensgebe diente. Mit der Galluskirche hat Pappenheim die älteste Kirche in Mittelfranken, die auch der historische Grundstein für die erste urkundliche Erwähnung unserer Stadt im Jahr 802 ist. Auch wer nur ganz wenig Kulturempfinden hat, weiß, dass es in Pappenheim keinen Raum gibt, der über auch nur eine annähernd gleichartig gute Akustik verfügt. Aus historischer Sicht ist von einer Überlieferung zu berichten, wonach ein irrer Wärter des damaligen Turmes den Sohn der edlen Pappenheimer Frau Reginsind vor den Räubern schützte und diese mutige Tat mit seinem Leben bezahlte. Aus Dankbarkeit stiftete die edle Frau ihre Pappenheimer Besitzungen an das Kloster St. Gallen, womit die Existenz Pappenheims erstmals nachweislich niedergeschrieben wurde.

Nach langem hin und her zwischen Pappenheim und dem Weißenburger Bezirksamt wurde das nördliche Seitenschiff der St. Galluskirche im Juni 1898 seiner Bestimmung als Leichenhalle übergeben.

141018_gallusk-04Als Veranstaltungsraum für musikalische Darbietungen wurde das Gotteshaus wohl im Jahre 2002 entdeckt, als Pappenheim sein 1200-jähriges Jubiläum feierte. Nach den vielen Veranstaltungen im Hauptschiff der St. Galluskirche im Jubiläumsjahr setzte sich die Praxis fort, dort Konzerte abzuhalten. Darüber hinaus bot das Evangelische Bildungs- und Tagungszentrum (EBZ) seinen Kursteilnehmern seit 2010 auch spät abends Andachten in der St. Galluskirche an. Dieser Praxis lag seit September 2012 ein Vertrag zwischen der Stadt Pappenheim und dem EBZ zu grunde , der auch eine bedingte Schlüsselgewalt für das EBZ beinhaltete.

Die Vergangenheitsform deshalb, weil dieser Vertrag nach einem Ratsbeschluss vom 24.07.2014 mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL aufgekündigt und der Schlüssel wieder eingezogen wurde.

Ins Rollen gebracht hat die Angelegenheit Stadtrat und Friedhofsreferent Alexius Lämmerer (BGL), der ursprünglich schriftlich beantragt hatte, die Galluskirchen-Vereinbarung mit dem EBZ aufzuheben und die Galluskirche ausnahmslos nur noch als Friedhofskirche für Beisetzungsfeierlichkeiten zuzulassen. Versicherungs- und Haftungsfragen, führte der Antragsteller ebenso ins Feld, wie Pietätsgründe, Interessenkonflikte und Probleme die eine Nutzungszeit von 22:00 bis 23:00 Uhr mit sich bringen.141018_gallusk-05 Dies verstoße gegen die Friedhofs- und Totenruhe. Als pietätlos erkannte Stadtrat Lämmerer einen Plakatanschlag für ein Konzert im Friedhofsinnenbereich an der Eingangstüre der Galluskirche.

Bei einer hitzigen Debatte in der legendären Sitzung vom 24.07.2014 wurde überdeutlich, dass dieser Antrag von der SPD-Minderheit nicht mitgetragen werden wird. Bei der damals aufgeheizten Situation bot Alexius Lämmerer einen Kompromiss an, in dem er sich einverstanden erklärte, kirchliche Konzerte und auch Andachten des EBZ zu den Friedhofsöffnungszeiten längstens bis 21:00 Uhr zuzulassen. In der damaligen Sitzung hat man es- aus welchen Gründen auch immer – nicht zuwege gebracht, diesen Kompromiss in einen geänderten Beschlusstext zu fassen, weshalb am 24.07.2014 über den ursprünglichen Antrag Lämmerers abgestimmt wurde. Eigentlich bedarf es keiner Ausführung, wie diese Abstimmung endete. Seit dieser Zeit dient die St. Galluskirche kraft Stadtratsbeschlusses ausschließlich als Friedhofskirche.

141018_gallusk-02In der Folgezeit hat man vonseiten des EBZ und der Stadt Pappenheim an einem Kompromiss gearbeitet, wobei jetzt die Freien Wähler die Stabführung hatten. In einem Schreiben zu dem ursprünglichen Antrag Lämmerers und auch bei einem Gespräch mit den Ratsmitgliedern in den Räumen des EBZ wurde der Wunsch und das Erfordernis einer weiterführenden Nutzung der St Galluskirche aus Sicht des EBZ deutlich gemacht, mit dem Wunsch, die St. Galluskirche bis 22:00 Uhr für Andachten nutzen zu dürfen.

Nun stand das Thema Galluskirche knapp drei Monate später erneut auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Dabei schlugen erneut die Wellen hoch. Die Stimmung wechselte von Wut, Kompromisswunsch und Ratlosigkeit. Auslöser der Kontroversen war die Veränderung des Antrages, den der FW-Fraktionsvorsitzende Walter Otters eingebracht hatte. In der Sitzungsvorlage, so beklagte Otters mit Zornesmine sei sein 21:00 Uhr-Antrag von Bürgermeister Sinn auf 22:00 Uhr erweitert worden. Nach heftigem Schlagabtausch 141018_gallusk-08(verbal) und gegenseitigen Vorwürfen der SPD auf der einen und Bürgerblock auf der anderen Seite wurde zunächst die 22:00 Uhr Regelung mit den Stimmen der Mehrheitsführerschaft weggestimmt. Zugestimmt wurden im gleichen Mehrheitsverhältnis dem Antrag von FW-Fraktionschef Walter Otters, kirchliche Veranstaltungen bis längstens 21:00 Uhr zuzulassen.

Wie unsere Recherchen ergaben, wäre dieser Streit überhaupt nicht nötig gewesen. Denn am Mittwoch, einen Tag vor der Sitzung, hat EBZ-Chef Gerhard Schleier dem 21:00 Uhr Kompromiss schriftlich zugestimmt. Ungeklärt ist allerdings, ob alle Stadträte von dieser Zustimmung wussten. Damit hätte man viel Ärger vermeiden können. Wie blank die Nerven lagen, zeigt die Tatsache, dass Bürgermeister Sinn dem CSU Fraktionschef die Wortmeldung mit der Bemerkung verweigerte: „Das führt doch zu nichts – das sind doch immer dieselben die reden“.