Geflügelpest – Verdachtsfall im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

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(LRA) Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist im Gebiet des Kleinen Brombachsees eine tote Reiherente gefunden worden, bei der laut dem Untersuchungsergebnis des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der aviäre Influenza-Erreger vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde. Die eingesandten Untersuchungsproben sind mittlerweile zur näheren Feststellung des hier vorliegenden Virustyps an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet worden. Dort findet gegenwärtig eine genauere Untersuchung des vorliegenden Subtyps des Virus sowie eine Einstufung hinsichtlich seiner krankmachenden Wirkung bei Geflügel (Pathogenitätsnachweis) statt. Bei einem Nachweis des für die Geflügelpest verantwortlichen Erregers H5N8 werden vom Veterinäramt zur Vermeidung der Ansteckung von Nutzgeflügelbeständen im Landkreis weitere Schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen.

Unabhängig von dem noch ausstehenden Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Fund der toten Reiherente bereitet das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen derzeit den Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung vor, in der neben der bereits geltenden Stallpflicht (Aufstallung) für Nutzgeflügel noch ein Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen sowie von Geflügelmärkten als weitere Schutzmaßnahme angeordnet werden soll. Für den Fall, dass sich der Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Vorliegen des H5N8 Erregers bei der toten Reiherente als positiv erweisen sollte, wird hier von Seiten des Landratsamtes ergänzend als weitere Schutzmaßnahme eine Anleinpflicht für Hunde im Bereich des Altmühlsees sowie des Kleinen und Großen Brombachsees angeordnet werden. Der direkte Kontakt von Menschen und Haustieren mit toten oder kranken Wildvögeln sollte gegenwärtig in Anbetracht des bestehenden Risikopotentials hinsichtlich einer Übertragung des Geflügelpestvirus vermieden werden.

Aus aktuellem Anlass weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf folgende Verhaltensregeln hin:

  • Bei Menschen wurde bislang noch keine Infektion mit dem Erreger H5N8 festgestellt. Es bestehen deshalb nach derzeitigen Kenntnissen keine direkten Gefahren für Menschen. Tote Tiere sollen aber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden. Personen, die tote Vögel entdecken, sollen bei folgenden Funden die örtlichen Polizeiinspektionen im Landkreis in Weißenburg, Treuchtlingen und Gunzenhausen informieren: immer bei Wildenten, Wildgänsen oder Schwänen, bei anderen Wildvögeln hingegen nur Funde ab zehn toten Tieren.
  • Hunde und Katzen sollen in der Nähe von Gewässern nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Futtermittel für Vögel an den Gewässern auszulegen oder in die Gewässer zu werfen. Dies zieht noch mehr Wildvögel an und begünstigt dadurch die Verbreitung der Geflügelpest. Außerdem verschlechtert es die Wasserqualität und schädigt häufig auch die Gesundheit der Tiere.
  • Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist im Hinblick auf die Vogelgrippe unbedenklich. Die normalen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten und Eiern sind aber immer einzuhalten (insbesondere ausreichende Kühlung bei maximal 4 Grad Celsius, Einhaltung des Verbrauchsdatums, Auftauen im Kühlschrank, Entsorgung der Verpackung, gründliche Reinigung von Küchenoberflächen, Geschirr, Besteck, gründliches Waschen der Hände, ausreichendes Garen bei mindestens 70 Grad Celsius).
  • Alle Geflügelhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg anzuzeigen. Ein entsprechender Vordruck für diese Anzeige ist auch auf der Homepage des Landratsamtes zu finden (unter www.landkreis-wug.de/gefluegelpest) bzw. kann beim Veterinäramt telefonisch angefordert werden (Tel. 09141/902-272). Das Friedrich-Loeffler-Institut hat hinsichtlich der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen ein aktuelles Merkblatt herausgegeben, das ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes zum Download bereitgestellt ist.

Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de bereit.