Flüchtige Diebe festgenommen

Am Mittwoch, 08.06.2016, gegen 10.30 Uhr, begingen drei Täter in Pappenheim in einem Anglergeschäft einen Ladendiebstahl und flüchteten. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die drei Beschuldigten mit ihrem Fahrzeug an der Heusteigenkreuzung gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Die drei, 30, 31 und 39 Jahre alten Männer aus Nordrhein-Westfalen, die sich berufsbedingt in Bayern aufhielten, betraten das Geschäft für Angelzubehör und verwickelten die allein anwesende Geschäftsinhaberin in verschiedene Verkaufsgespräche. Nachdem einer der drei Täter Sachen bezahlt hatte, sah die Geschädigte, dass dieser noch weitere Gegenstände in seiner Tasche hatte, die er offensichtlich nicht bezahlen wollte. Daraufhin angesprochen legte er die Sachen auf den Tisch erklärte aber, dass er diese bereits in einem anderen Anglergeschäft gekauft hatte. Die Geschäftsinhaberin konnte die Artikel aber eindeutig ihrem Sortiment und ihrem Geschäft zuordnen. Daraufhin verließen die drei Männer fluchtartig den Laden und flüchteten mit einem Transporter.

Da sich die Geschäftsinhaberin das Kennzeichen notiert hatte, konnte das Fluchtfahrzeug von einer Streifenbesatzung an der Heusteigenkreuzung angehalten werden. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Abklärung zur Dienststelle verbracht. Bei den durchgeführten Durchsuchungen, Befragungen und Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Männer Angelzubehör (Kleinteile) im Wert von 25 EURO gestohlen hatten. Da einer der drei Beschuldigten beim Diebstahl ein Klappmesser einstecken hatte, qualifizierte sich der einfache Ladendiebstahl zu einem Diebstahl mit Waffen.

Die drei Beschuldigten waren geständig und zwei von ihnen wurden nach Beschuldigtenvernehmungen und erkennungsdienstlicher Behandlungen wieder entlassen. Bei dem dritten Täter, einem 30 Jahre alten Mann aus dem Bereich Minden, wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verkehrsdeliktes vorlag. Er musste über 2300 EURO einbezahlen, um eine drohende Haftstrafe nicht antreten zu müssen. Das geforderte Geld zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe wurde von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Polizeidienststelle in Minden hinterlegt, so dass auch er gegen 14.30 Uhr wieder entlassen werden konnte. Seine zwei Arbeitskollegen hatten auf ihn gewartet und alle drei traten „bedröppelt“ die Weiterfahrt an.