In einem geparkten Pkw im Bereich des Pappenheimer Freibades wurde am Mittwochnachmittag von einer Polizeistreife eine Ausnahmegenehmigung festgestellt, welche sowohl zum Befahren einer gesperrten Straße als auch dort zu Parken berechtigte. Bei einer näheren Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei dieser Ausnahmegenehmigung offensichtlich um eine Fälschung handelt. Den Fahrzeugnutzer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.
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