Erste politische SABS-Reaktion in Pappenheim

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Die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) ist in der Region wieder zu großer Aktualität gelangt und  massiv in die Kritik geraten. Wie das Weißenburger Tagblatt berichtet, wollen die Freien Wähler einen Volksentscheid über den Bestand der SABS herbeiführen. Mit einer Entscheidung kann eventuell schon im Jahr 2018 gerechnet werden. Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der BGL in Stadtrat der Stadt Pappenheim greift diese Nachricht auf und hat für die Freien Wähler (FW) und die Bürgerliste (BGL) einen Antrag zur kommende Stadtratssitzung am 07.12.2017 eingebracht.
Ziel des Antrags ist ein Stadtratsbeschluss, wonach die, wie es im Antrag heißt „zeitliche Schiene“ für die Anwendung der SABS ausgenützt werden soll. Das würde bedeuten, dass für die derzeit anstehende Anwendung der SABS in Ochsenhart und in der Pappenheimer Deisingerstraße bis zu einer Entscheidung, längstens aber vier Jahre lang keine Beiträge und auch keine Abschlagszahlungen erhoben werden. Der Antrag von Karl Satzinger ist nachfolgend abgedruckt.

An den
Bürgermeister der
Stadt Pappenheim Uwe Sinn                                        Göhren den 24.11.2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Stadtratssitzung am 07.12.2017 stelle ich einen Antrag zur Umlage und Durchführung der Straßenausbaubeitragssatzung für die Fraktion der Freien Wähler und Fraktion der Bürgerliste vertreten durch Walter Otters und Karl Satzinger.

Die aktuelle politische Diskussion und Berichterstattung lässt ein Umdenken bzw. eine Veränderung in der Durchführung und Umlegung der SABS erkennen.
Nach Rückfrage beim Landratsamt ob eine Aussetzung der SABS bis zu einer möglichen Entscheidung der Landesregierung möglich sei, wurde mir folgender Weg aufgezeigt:Eine Aussetzung der Vorschrift würde der Stadt nur Nachteile bringen und nicht Rechtens sein.
Auch der Entstehung einer Beitragspflicht können wir nicht entgegenwirken.
Eine Ausschöpfung der zeitlichen Schiene (keine Abrechnungen vor eventueller Gesetzesanpassung) sei aber Rechtskonform.Dadurch schafft sich der Stadtrat die nötige Luft um abzuwarten, was in diesem Thema passiert. Er kann dann die aktuelle Fassung an die zu erwartende Gesetzesänderung anpassen und schafft damit keine weiteren Fakten einer Veränderung eventuell entgegenzuwirken.
Auch sehen die Bürger dass sich die Stadt Pappenheim Gedanken um das Thema macht.Diverse Medien und auch das Landratsamt erwarten bereits 2018 eine Entscheidung in der Sache.

Beschlussvorschläge:
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim schöpft den ihr vom Gesetzgeber gegebenen Zeitraum für die Berechnung einer möglichen Umlagehöhe und den Erlass der entsprechenden Bescheide der SABS für Ochsenhart bzw. die Deisinger Straße und auch für evtl. kommende Projekte größtmöglich aus, zumindest so lange, bis eine ausdrückliche Äußerung des Landesgesetzgebers über die weitere Entwicklung im Straßenausbaubeitragsrecht erfolgt ist.

Auch soll auf Vorausleistungen verzichtet werden, um einer Veränderung der SABS nicht entgegenzuwirken und diese nach einer Entscheidung der Landesregierung anzupassen.

oder

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim sieht keinen Handlungsbedarf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl Satzinger
Fraktionsvorsitzender der BGL