Drei Jahre keine Sondernutzungsgebühren

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Als positives Signal für die Pappenheimer Geschäftsleute in der Innenstadt hat der Pappenheimer Stadtrat einstimmig beschlossen, dass für die nächsten drei Jahre keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden.

Wer den öffentlich Raum über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nimmt, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis  nach dem Bayerischen Straßen und Wege Gesetz. Das betrifft vor allem Geschäftsleute, die auf den Gehwegen oder auf den Seitenstreifen in der Deisingerstraße eine gastronomisch Bestuhlung, Verkaufsständer oder auch Ruhebänke aufstellen.

Der Stadtrat hatte sich jüngst mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dabei haben sich die Sprecher aller Fraktionen darauf geeinigt in den nächsten drei Jahren keine Gebühren für die Sondernutzung zu erheben. Allerdings war man sich im Stadtrat auch einig, dass der Stadtverwaltung eine Gestaltungsmöglichkeit bleiben muss. Will sagen, dass nicht jeder den öffentlichen Raum nach seinem Belieben zustellen oder gar zum Beispiel mit Plastikstühlen verschandeln darf. Deshalb ist auch bei der Stadtverwaltung eine entsprechende Genehmigung für die Sondernutzung einzuholen.