Schwerer Unfall bei Baumfällarbeiten

Ein 32-jähriger war am Samstag im südlichen Bereich von Langenaltheim entlang einer Ortsstraße mit Baumfällarbeiten beschäftigt. Trotz Absperrung aller Zufahrtswege und Straßen mit Flatterleinen und Warntafeln betrat ein 67-jähriger aus Langenaltheim den gesperrten Bereich.
Als der 32-jährige gerade einen 17 Meter langen Baum warf, bemerkte er den Fußgänger, welcher über bereits liegende Äste und Bäume gehend auf ihn zu kam. Ein Warnruf an den Fußgänger kam zum spät. Ein auslaufender Ast des fallenden Baumes traf den Fußgänger am Kopf. Dieser wurde mit schweren Kopfverletzungen mittels Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht.
Nützlich bei der Suche des Unfallortes erwiesen sich die neu eingeführten Rettungspunkte im Bereich von Wäldern. Dadurch konnte sehr schnell die ärztliche Versorgung des Verletzten gewährleistet werden.




Falsch abgebogen

Eine 22-jährige aus Pappenheimerin bog am Donnerstag gegen 16.10 Uhr mit ihrem Pkw von der Deisinger Straße in zu engem Bogen in die Bauhofstraße ab. Zudem hätte sie aufgrund der Baustellenregelung nur geradeaus Richtung Schützenstraße fahren dürfen. Zum Abbiegezeitpunkt kam ihr ein Pkw-Fahrer aus der Graf-Carl-Straße entgegen, welcher bei der Baustellenampel eine zum Fahren berechtigte Grünphase hatte. Da beide Fahrzeuge relativ langsam fuhren, kam es nur zu Blechschäden in Höhe von 4500 Euro.




Zwei Rückwärtsfahrer stießen zusammen

Ein Sachschaden von 3000 EURO entstand am Mittwoch, 08.03.2017, gegen 14.50 Uhr, bei einem Verkehrsunfall am Marktplatz in Pappenheim, verletzt wurde niemand. Eine Pkw-Fahrerin wollte rückwärts aus einer Parkbucht ausfahren, als gleichzeitig ein Fahrzeugführer mit seinem Pkw zurücksetzte, um einem anderen Fahrzeug die Ausfahrt zu ermöglichen. Die beiden Rückwärtsfahrer stießen zusammen, wodurch an jedem der beiden Pkw ein Schaden von ca. 1500 EURO im Heckbereich entstand.




Melderecht beharrlich ignoriert

Gegen einen 23-jährigen Pappenheimer Ortsteilbewohner wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Bundesmeldegesetz eingeleitet, da dieser trotz schriftlicher Aufforderung und persönlicher Vorsprache von Polizeibeamten nicht seiner Meldeverpflichtung nach dem Meldegesetz nachkam. Seine Wohnsitznahme hat er trotzdem nicht bei der Stadt Pappenheim angemeldet.




Verkehrsunfallstatistik 2016

Die Polizeiinspektion Treuchtlingen hat jetzt die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2016 bekanntgegeben.
(PI Treuchtlingen) Die Veröffentlichung der Verkehrsstatistikzahlen der PI Treuchtlingen für das Jahr 2016 soll mit einem positiven Ergebnis begonnen werden. Nach 2 Verkehrstoten im Jahr 2015 ereigneten sich im Jahr 2016 im Dienstbereich der Inspektion Treuchtlingen keine Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang. Betrachtet man die Schicksale, die hinter jedem tödlichem Verkehrsunfall stehen, so ist diese Entwicklung für das Berichtsjahr 2016 äußerst positiv und angenehm zu bewerten.

Bei einem Blick auf die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle kehrt dann wieder etwas Ernüchterung bei der Euphorie ein. Im Jahr 2016 mussten die Beamtinnen und Beamten der PI Treuchtlingen 803 Verkehrsunfälle (2015 lag der bisherige Höchststand der letzten 10 Jahre bei 752 Unfällen) aufnehmen, was eine weitere Steigerung von 6,78 % bedeutet. Der Großteil der Verkehrsunfälle fällt mit 590 Unfällen (Vorjahr 571) auf die Kategorie der sogenannten Kleinunfälle, von denen wiederum 289 Wildunfälle (2015: 325) waren. Bei drei weiteren Wildunfällen mussten 2mal Verkehrsunfälle mit Personenschaden aufgenommen werden, bei denen 2 Menschen verletzt wurden. Ein weiterer Wildunfall fällt in die Kategorisierung schwerwiegender Verkehrsunfall.

Bevor die Verkehrsunfallstatistik des Jahres 2016 beleuchtet, erläutert und bewertet wird, eine kurze Erklärung der kategorisierten Verkehrsunfälle und deren Bedeutung.

Verkehrsunfall mit Personenschaden (VUPS)
Wird erfasst wenn mindestens ein Verkehrsteilnehmer getötet oder verletzt wurde.

Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden (VUSW)
Liegt vor, wenn nach den Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Verkehrsordnungswidrigkeit gegeben ist, bei der im Bußgeldkatalog eine Geldbuße festgesetzt ist oder eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gegeben ist.

Sonstiger Verkehrsunfall mit Sachschaden
Wird registriert, wenn von der Polizei keine oder nur eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit, die verwarnt werden kann, festgestellt wird. Die Schadenshöhe ist dabei unerheblich. In diese Kategorisierung fallen regelmäßig auch die Wildunfälle.
Die Zahl der Wildunfälle, die im Jahr 2015 mit 325 auf dem absoluten Höchststand lag, ging im Jahr 2016 auf 292 Unfällen mit Wildtieren zurück, was eine Minderung um 33 Unfälle (entspricht ca. 10 Prozent) bedeutet. Die Einflussmöglichkeiten auf eine Reduzierung der Wildunfälle sind für die Polizei nur sehr beschränkt möglich.

Fotos und Diagramm PI Treuchtlingen

Wie bereits anfangs erwähnt musste die PI Treuchtlingen im Jahr 2016 keinen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang bearbeiten, allerdings stieg die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden von 88 im Jahr 2015 auf 95 2016, was eine Steigerung von 8 Prozent bedeutet. Hierbei wurden 20 Personen schwer- und 94 Menschen leichtverletzt (Vorjahr 35 und 87). Betrachtet man nur die letzten beiden Berichtsjahre 2015 und 2016 ist hier positiv zu bewerten, dass sich die Zahl der Schwerverletzten um fast 43 Prozent verringerte. Lenkt man den Blick allerdings auf die letzten 10 Jahre stellt man fest, dass die Zahl der Schwerverletzten im Jahr 2015 mit 35 auf dem Höchststand der letzten 10 Jahre lag. Die Zahl 20 im Jahr 2016 ist im 10-Jahrevergleich ein guter, weil immer noch niederer Wert, aber nicht der Niedrigste.

Bei allen nüchternen Zahlen sollte man sich immer wieder vor Augen führen, welches unermessliche Leid und Schicksal hinter jedem Toten oder Schwerverletzten steht. Der Schwerpunkt unserer Verkehrssicherheitsarbeit, aber auch der beteiligten Behörden und Institutionen muss also sein, die Hauptunfallursachen (überhöhte bzw. nicht angepasste  Geschwindigkeit, Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, Nichtbeachten des Vorranges oder der Vorfahrt, falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes, ungenügender Sicherheitsabstand, Alkohol und Drogen) zu bekämpfen und so die Anzahl der Verkehrstoten und Verletzten zu senken. Durch die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus um 1 km/h kann nach einer Studie des ETSC (European Transport und Safety Council) die Anzahl der Verkehrsunfälle um 4 Prozent reduziert werden.

Mit ein paar vergleichenden Zahlen und plakativen Feststellungen soll noch kurz verdeutlicht werden, welchen Stellenwert die Verkehrssicherheitsarbeit einnehmen muss. In Bayern kommen jährlich fast 10-mal so viele Menschen bei Verkehrsunfällen um wie durch Mord oder Totschlag. Statistisch gesehen ist jeder dritte Bayer in seinem Leben an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt. Rasen, Drängeln, Alkohol und Drogen töten Menschen. Verkehrsüberwachung kann Menschenleben retten. Jeder Einzelne trägt Verantwortung im Straßenverkehr für sich und für andere.

Die Zahl der schwerwiegenden Verkehrsunfälle stieg von 93 im Vorjahr auf 118 im Jahr 2016. Die angezeigten Verkehrsunfallfluchten lagen mit 77 im Jahr 2016 um 27 „Straftaten“ höher wie 2015, wo 50 Verkehrsunfallfluchten angezeigt wurden. Diese Steigerung um 54 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr ist zumindest zum Teil auf sog. „Spiegelklatscher“ zurückzuführen. Fahrzeuge streifen sich im Begegnungsverkehr oder es kommt beim Vorbeifahren an geparkten Pkw zu Berührungen der Außenspiegel der Fahrzeuge. Allein vier solcher ungeklärter Unfallfluchten ereigneten sich im Baustellenbereich der Bundesstraße 2. Die sehr hohe Aufklärungsquote vom Jahr 2015 mit 58 Prozent konnte leider im Jahr 2016 nicht gehalten werden. Im abgelaufenen Berichtsjahr betrug die Quote aufgeklärter Unfallfluchten 44,16 %. Sie ist somit immer noch relativ gut, aber kein Spitzenergebnis mehr. Eine Unfallflucht, auch bei vermeintlich geringen Schäden, ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern eine Straftat, die mit aller Konsequenz verfolgt wird und die oftmals auch einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht.

Die sonstigen Verkehrsunfälle mit Sachschaden, die sogenannten „Klein-/Bagatellunfälle“ machen mit 590 Unfällen (73,5 %) den größten Anteil am gesamten Unfallgeschehen des Jahres 2016 aus und markieren den höchsten Stand der letzten 10 Jahre. In dieser Kategorisierung ist weiterhin, die hohe Zahl an Wildunfällen markant. Hier muss allerdings festgestellt werden, dass es keine belastbaren Erklärungen für das sprunghafte Ansteigen dieser Unfälle innerhalb der letzten Jahre gibt. Die Entwicklung dieses Unfallsegmentes kann weiterhin nur beobachtet werden, um gegebenenfalls, beim Erkennen von Ursachen, zusammen mit anderen Verantwortlichen, steuernd eingreifen zu können.

Die Geschwindigkeitsunfälle stiegen im Jahr 2016 auf 42 (Vorjahr 36) Verkehrsunfälle an. Es wurden 2016 drei Personen weniger verletzt (Vorjahr 28). Diese Zahlen belegen ganz deutlich, dass zur Senkung der Hauptunfallursachen Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durchgeführt werden müssen und auch in Zukunft durchgeführt werden. Im Jahr 2016 wurden 247 Geschwindigkeitsmessungen mit der Laserpistole durchgeführt, aus denen 202 Bußgeldanzeigen und 196 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld resultierten. In 26 Fällen waren ausländische Fahrzeugführer betroffen, die vor der Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung hinterlegen mussten. Für weitere 31 Fahrzeugführer /-innen zogen die Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrverbote nach sich.

Weitere statistische Zahlen, die betroffen machen und eigentlich nur ein Kopfschütteln hervorrufen können sind 228 aufgedeckte Handyverstöße von Kraftfahrzeugführern und 252 festgestellte Fälle von nicht angelegtem Sicherheitsgurt. Berücksichtigt man hier, dass in den genannten Bereichen nur ein geringer Prozentsatz aufgedeckt wird, stellt man sehr schnell fest wie viele Verkehrsteilnehmer unverantwortlich mit ihrer Gesundheit oder ihrem Leben, vor allem aber mit der Gesundheit und dem Leben anderer  umgehen. Dies sollte sich jeder vor Augen führen und berücksichtigen, der während der Fahrt sein Handy benutzt oder Personen mitnimmt, die nicht angegurtet sind.

Auf dem Sektor Verkehrsunfälle unter Alkoholbeeinflussung mussten im vergangenen Jahr 6 Verkehrsunfälle (Vorjahr 4) bearbeitet werden, die von alkoholisierten Fahrzeugführern verursacht wurden und bei denen 2 Personen (Vorjahr 1) verletzt wurde(n). Dem gegenüber standen 34 aufgedeckte, folgenlose Trunkenheitsfahrten (Vorjahr 31). In 5 Fällen (Vorjahr 3) hatten die Fahrzeugführer vor Fahrtantritt Drogen konsumiert und waren somit fahruntüchtig.

Ein Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit muss immer auf unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Kinder, gelegt werden. Hier mussten im Jahr 2016 im Dienstbereich der PI Treuchtlingen 5 Verkehrsunfälle bearbeitet werden, bei denen 5 Kinder verletzt werden (2015: 7 Fälle mit 9 Verletzten). Im Jahr 2016 ereigneten sich nach 3 „unfallfreien Jahren auf den Schulwegen“ 2 Schulwegunfälle, bei denen 2 Kinder verletzt wurden. Dass die Zahl der Schulwegunfälle, seit Jahren auf einem niedrigen Niveau zu halten ist, ist neben anderen Faktoren sicher ein Verdienst einer frühzeitigen Verkehrsaufklärung bereits im Kindergarten, einer intensiven Radfahrausbildung in der Grundschule, aber auch der unermüdliche und ehrenamtliche Einsatz von Schulweghelfern, die bei Wind und Wetter dafür sorgen, dass die Kleinsten sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen. Für dieses ehrenamtliche Engagement möchte sich die PI Treuchtlingen auf diesem Weg noch einmal ganz herzlich bei den eingesetzten Schulweghelfern bedanken.

Ein weiteres Hauptaugenmerk wird auf das Fahrverhalten und die Beteiligung am Verkehrsunfallgeschehen der jungen Erwachsenen (Alter von 18 bis 24 Jahren) gelegt. Nachdem es im Jahr 2015 in diesem Alterssegment einen Anstieg auf 58 Verkehrsunfälle gegeben hatte, wurden im Jahr 2016 55 Verkehrsunfälle registriert, bei denen junge Erwachsene beteiligt waren. In 35 Fällen waren die jungen Erwachsenen die Verursacher (Vorjahr 32). 20 Menschen (Vorjahr 21) wurden bei diesen Verkehrsunfällen verletzt.

Vor dem Hintergrund, dass die Bevölkerung immer älter wird und auch bis ins hohe Alter aktiv und mobil ist, wird auch die Unfallbeteiligung von Senioren, Lebensalter ab 65 Jahren, beleuchtet. Im Jahr 2016 waren Senioren an 33 (Vorjahr 40) Verkehrsunfällen beteiligt, bei denen sie in 25 Fällen, im Jahr 2015 28 Unfälle, als Verursacher geführt wurden und bei denen 11 (Vorjahr ebenfalls 11) Menschen verletzt wurden.

Bei den Motorradunfällen war im Jahr 2016 wieder ein Anstieg auf 15 Verkehrsunfälle zu erkennen (Vorjahr 10). Auch die Zahl der verletzten Zweiradfahrer stieg von 10 2015 auf 17 im Berichtsjahr 2016.

Radfahrer hatten im Bereich der PI Treuchtlingen ein gefährliches Jahr 2016 erlebt. Die Zahl der Radfahrunfälle stieg in diesem Jahr auf 22 Verkehrsunfälle (Vorjahr 15), bei denen 25 Personen verletzt wurden. Hier ist allerdings zu beobachten, dass Radfahrer in manchen Fällen beim Besteigen ihres Zweirades den gesunden Menschenverstand ausblenden und für sie keinerlei Verkehrsregeln mehr gelten. Es wird ohne Licht gefahren, auf den Gehwegen gerast und Fußgänger gefährdet, entgegen Einbahnstraßen geradelt und Verkehrszeichen und Ampeln missachtet. Um dem entgegenzuwirken, wird im Jahr 2017 vermehrt ein Augenmerk auf eklatantes Fehlverhalten von Radfahrern gelegt. Auch Eltern sollten darauf achten, dass Kinder mit verkehrssicheren Fahrrädern unterwegs sind. Es ist schlichtweg sehr leichtsinnig und grob verkehrsgefährdend, sowie eine erhebliche Gefährdung für das Kindeswohl wenn vor allem jüngere Kinder mit Fahrrädern ohne Beleuchtung (gerade im Frühjahr und Herbst – Dunkelheit am Morgen und frühes Einbrechen der Dunkelheit am späten Nachmittag) oder mit defekten Bremsen losgeschickt werden.

Betrachtet man das statistische Zahlenwerk für den Bereich der PI Treuchtlingen lassen sich auch für das Berichtsjahr 2016 keine signifikanten Unfallschwerpunkte erkennen, doch wird auch deutlich, dass im Bereich einer guten und effektiven Verkehrssicherheitsarbeit weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dies vor allem vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Mobilität der Menschen, hier vor allem der jungen Verkehrsteilnehmer, aber auch der „Generation65plus“. Die Sicherheit des Straßenverkehrs wird auch im

Jahr 2017 einer der polizeilichen Schwerpunkte sein, was auch durch die Zielsetzung des Bayerischen Staatsministerium des Innern mit dem neuen Verkehrsicherheitsprogramm 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“  deutlich wird, dass alles darangesetzt wird, die Verkehrssicherheit auf Bayerns Straßen in allen Bereichen weiter zu verbessern.




Zeugenaufruf nach Brandstiftung

Zeugenaufruf der Polizeiinspektion Treuchtlingen wegen der bereits gemeldeten veruschten Brandstiftung in Langenaltheim.
Am Freitag, 03.03.2017, gegen 22.15 Uhr, beobachtete in Langenaltheim ein Hausbewohner in der Senefelderstraße flackernde Lichtquellen im Bereich seiner Garage. Bei einer sofortigen Überprüfung konnte er weder Personen noch etwas Verdächtiges feststellen. Am anderen Morgen, bei Tageslicht, konnte der Hausbesitzer im Bereich der Garage unter einem Müllsack angesengte, zusammengeknüllte Papiertaschentücher feststellen. Da der Müllsack vor einer holzvertäfelten Wand an der Garage stand, hätte durch das Anzünden der Taschentücher ein Brand mit fatalen Folgen entstehen können. Zeugen, denen zur Tatzeit im Bereich der Senefelderstraße verdächtige Personen aufgefallen sind,

werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.




Versuchte schwere Brandstiftung

Am Freitagabend gegen 22.15 Uhr, stellte ein  Langenaltheimer im Bereich seiner Garage, in der Senefelderstraße, eine flackernde Lichtquelle fest. Bei einer sofortigen Nachschau konnte er nichts verdächtiges feststellen und auch  keine Personen antreffen. Als er am Samstagmorgen bei Tageslicht nochmals nachsah, konnte er im Bereich eines Müllsackes zusammengeballte Papiertaschentücher mit Brandspuren feststellen Hätte der Müllsack Feuer gefangen, wäre dadurch auch die Holzverkleidung der Garage und des Wohnhauses in Brand geraten. Sachschaden entstand jedoch nicht.
Die Polizei ermittelt nun wegen des Versuchs der schweren Brandstiftung.

Um Hinweise an die Polizeiinspektion Treuchtlingen wird gebeten.




Kraftstofftank angebohrt

Eine böse Überraschung erlebte ein 42jähriger, aus dem westlichen Landkreis, nachdem er mit seinem Pkw stehen geblieben war.
Bei genauer Nachschau musste er feststellen, dass der Tank seines grünen VW Passat von unten angebohrt worden war. aus dem Kraftstofftank waren ca. 40 Liter Benzin abgezapft worden. Der 42jährige hatte seinen Pkw auf dem Schotterplatz, vor dem Park & Ride Parkplatz, am Bahnhof Treuchtlingen abgestellt. Der Tatzeitraum erstreckt sich vom 27.02.2017, 07.00 Uhr – 28.02.2017, 18.00 Uhr.

Um Hinweise an die Polizeiinspektion Treuchtlingen wird gebeten.




Übelste Ausdrücke

In Pappenheim kam es beim Auszug aus einer Wohnung zum Streit zwischen  dem 54-jährigen Vermieter und dem 31-jährigen Mieter. Der Vermieter verweigerte dem jungen Mann  den Zutritt in die Wohnung. Als die Streife der Polizei eintraf, beleidigte der aufgebrachte junge Mann zunächst zunächst seinen Vermieter und anschließend die Polizeibeamten mit übelsten Ausdrücken.




Mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert

Ein Ehepaar geriet am Donnerstagabend gegen 23:00 Uhr in ihrer Wohnung in der Graf-Carl-Straße in einen heftigen Streit, der in massiven körperlichen Angriffen des 24-jährigen Mannes gegen seine drei Jahre ältere Ehefrau endete.
Der Mann  warf seine Frau zu Boden verpasste ihr mehrere Fußtritte und Faustschläge. Nur durch das Einschreiten eines Nachbarn konnte Schlimmeres verhindert werden. Da die Frau eine ärztliche Versorgung im Krankenhaus verweigerte, wurde sie vom BRK vor Ort versorgt. Der Ehemann wurde des Platzes verwiesen und ein Kontaktverbot gegen ihn ausgesprochen.




Faustschläge beim „Weiberfasching“

Zu zwei Körperverletzungen kam es beim Weiberfasching in der Treuchtlinger Stadthalle. Gegen 22.15 Uhr bekam eine 19-jährige Frau unvermittelt einen Faustschlag von einer 16jährigen Jugendlichen ins Gesicht. Die Geschädigte kennt ihren Angaben zu Folge ihre Peinigerin nicht, ebenso habe es vor der Tätlichkeit keinen Streift gegeben.

Im einem weiteren Fall schlug ein 32-jähriger aus einem Treuchtlinger Ortsteil einer 28-jährigen  Frau mit der Faust aufs Auge. Warum es zu dem Faustschlag kam ist momentan Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Beide Beteiligten kennen sich, der 32 Jahre alte Täter war mit weit über 2 Promille erheblich alkoholisiert. Ihm wurde für die Veranstaltung in der Stadthalle ein Platzverweis ausgesprochen.

Beide geschädigte Frauen wurden durch die Angriffe leicht verletzt. In beiden Fällen sind noch weitere Ermittlungen notwendig.




Fremdeinwirkung als Brandursache auszuschließen

Bei dem Brand in der Unterkunft für Flüchtlingen in Niederpappenheim kann ein fremdenfeindlicher Hintergrund jetzt definitiv ausgeschlossen werden.

Wie die Brandexperten der Kriminalpolizei feststellen konnten ist der Brand am Kopfteil des im Raum befindlichen Bettes ausgebrochen. Der Bewohner, der als starker Raucher bekannt ist, bestreitet jedoch im Bett geraucht zu haben.
Fest steht jedoch, dass als Brandursache weder ein technischer Defekt noch eine Einwirkung von außen infrage kommen.
Der Schaden wird derzeit auf 15.000 Euro beziffert. Nachdem die neben dem „Brandzimmer“ liegende Küche nach dem löschen des Brandes intensiv belüftet worden war,  konnte sie schon am Abend nach dem Brand wieder benutzt werden. Unbewohnbar ist dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr nur das Brandzimmer selbst.