Antragsmarathon

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Zur Umgestaltung der Parkplätze vor dem Gästehaus Engeler in der Deisingerstraße hat uns Walter Engler einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Antragsmarathon zu einer vermeintlich harmlosen Parkplatzumgestaltung

  1. Anfang 2017 fassten meine Frau und ich den Plan, unsere Parkplätze auf dem Anwesen Gästehaus Engeler im Zuge der Sanierung der Deisingerstraße kundenfreundlicher und verkehrssicherer zu gestalten. Aus diesem Grunde habe ich Ende Januar/Anfang Februar 2017 persönlich beim geschäftsführenden Beamten im Pappenheimer Rathaus vorgesprochen und ihm die Situation geschildert.
  2. Es kam dann zeitnah – in der ersten Februarwoche gleich zu einem Ortstermin mit dem geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim und dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Landratsamt Weißenburg (LRA). Bei diesem Termin konnte meine Familie unsere Überlegungen vorstellen und erläutern. Gemeinsam mit den Beamten sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Situation, wie sie nun ein Jahr später entstanden ist, die unter den verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekten sinnvollste Lösung sei. Zugleich wurde uns die Möglichkeit angeboten, den Antrag direkt an das LRA zu Händen des zuständigen Sachbearbeiters zu richten. Als uns jener bei diesem Termin kurz vorher auf die geplante Zufahrt über den städtischen Gehweg angesprochen hatte, erwiderte der geschäftsführende Beamte, dass dies kein Problem sei, da der Gehweg sowieso im Zuge der Sanierungsmaßnahme abgesenkt werden würde. (Von ihm kamen zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise auf weitere erforderliche Anträge oder dass wir den Antrag auch bei der Stadt Pappenheim einreichen müssten!)
  3. Am 06.02.2017 haben wir den Antrag wie besprochen beim LRA eingereicht.
  4. Den Genehmigungsbescheid durch das LRA erhielten wir bereits am 08.03.2017.
  5. Weil die Umgestaltung der Parkplätze auch die Öffnung der Mauer an dieser Stelle vorsah und ich weiß, dass die Altstadt in Pappenheim unter Ensembleschutz steht, habe ich den geschäftsführenden Beamten noch einmal persönlich kontaktiert und nachgefragt, ob ich nicht auch die denkmalrechtliche Erlaubnis für diese Maßnahme bräuchte. Dies wurde bejaht und mir wurde empfohlen, mich gleich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter im LRA zu wenden. (Auch jetzt kamen keine Hinweise auf darüber hinaus erforderliche Anträge, geschweige denn ein Hinweis, dass die Anträge auch bei der Stadt Pappenheim schriftlich eingereicht werden müssten!)
  6. Ich wandte mich dann telefonisch an den genannten Sachbearbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde. Auch hier bekam ich, wie bereits vorher in der verkehrsrechtlichen Abteilung des LRA, schnell Antwort. Auf meine Frage hin, ob ich noch weitere Behörden fragen müsse, erhielt ich die Auskunft, dies würde der Sachbearbeiter im LRA für mich übernehmen. Ich solle ihm dazu einen schriftlichen Antrag mit den vorhandenen Plänen, Zeichnungen, Bildern etc. zukommen lassen.
  7. Am 17.03.2017 reichte ich den schriftlichen Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  8. In einer Mail bekam ich dann die Antwort, dass sowohl das Landesamt für Denkmalpflege als auch die Bauabteilung des LRA keine Einwände gegen das geplante Vorhaben hätten.
  9. In den folgenden Wochen wurde ich völlig unvermittelt von einer Person aus einer anderen Weißenburger Behörde angerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Pappenheim Bedenken gegen das geplante Vorhaben hege.
  10. Auf meine sofortige Nachfrage bei der Stadt Pappenheim wurden diese Bedenken vehement geleugnet. Im Gegenteil, ich erhielt die Information, dass diese Bedenken vom LRA kommen würden.
  11. Meine Nachfrage beim LRA ergab: Wie mir bereits schriftlich mitgeteilt worden sei, würden im LRA selbstverständlich keine Bedenken bestehen und daran würde sich auch nichts ändern. Es gäbe aber wohl Bedenken von Seiten der Stadt Pappenheim.
  12. Daraufhin habe ich erneut bei der Stadt Pappenheim, persönlich beim geschäftsführenden Beamten, noch einmal nachgefragt, ihn mit der Aussage des LRA konfrontiert und ihn zur Rede gestellt. Jetzt räumte er ein, dass die Stadt beim LRA Bedenken angemeldet habe. Wörtlich: „Wenn ich Bedenken habe, muss ich diese doch melden!“ Auf meine Frage, warum er diese Bedenken nicht auch mir gegenüber geäußert habe, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
  13. Zwischenzeitlich wurde ich vom LRA aufgefordert, eine Nutzungsänderung für die seit Jahren im Erdgeschoss des Gästehauses befindliche Praxis für Logopädie zu beantragen. Dies wurde ebenfalls ohne mein Wissen von der Stadt Pappenheim angestoßen.
  14. Daraufhin habe ich den umfangreichen Bauantrag der für eine Nutzungsänderung erforderlich ist, ausgefüllt, habe entsprechende Pläne durch das Architekturbüro Radegast erstellen lassen und die drei Antragsmappen samt sämtlicher erforderlicher Unterlagen (etliche davon inzwischen zum dritten Mal) eingereicht.
  15. Ich habe dann auch noch mehrere Gespräche mit den Sachbearbeitern des LRA, z.B. am 07.06.2017 mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bauamts, der Denkmalpflege und dem Kreisbaumeister geführt. Im Rahmen dieses Vierergesprächs, bei dem u.a. auch die Anzahl der Stellplätze überprüft wurde, gab man mir die Empfehlung, den Antrag auf Umgestaltung der Parkplätze formell im Rahmen des Nutzungsänderungsantrags zu stellen, sodass ich insgesamt nur einen Antrag stellen müsste.
    Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Pappenheim wegen des Überfahrens des städtischen Gehwegs der Maßnahme zustimmen muss. (Dies hatte ich im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten.)
  16. Nach den Terminen im LRA habe ich dann am 31.08.2017 einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Pappenheim eingereicht, in welchem ausdrücklich die Zufahrt über den Gehweg thematisiert und die Zustimmung dafür beantragt wurde (siehe Anlage). Diesen Antrag habe ich auch allen Stadträtinnen und Stadträten persönlich per E-Mail zukommen lassen.
  17. Am 14.09.2017 wurde mein Antrag im Stadtrat umfänglich behandelt. Es wurde explizit und ausschließlich die Situation durch die geplanten Parkplätze, die Öffnung der Mauer und die veränderte Zufahrtssituation erörtert (siehe Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 14.09.2017: dort TOP „1.3 BA 38/2017 – Nutzungsänderung Anwesen Deisingerstraße 42 und Umge-staltung Parkplätze auf Fl.Nr.:135“.
  18. Nach der Debatte wurde der Antrag einstimmig mit 15:0 Stimmen beschlossen.
  19. Nebenbei angemerkt: Irgendwann im Sommer/Herbst 2017 beschloss der Stadtrat, den Gehweg an dem Straßenstück zwischen dem Gästehaus Engeler und dem ehemaligen Gasthaus Stern nicht abzusenken. Dass dies Auswirkungen auf die Zufahrtsmöglichkeit an unseren Parkplätzen haben könnte, wurde in dieser Sitzung nicht angesprochen Und wir wurden über diesen Beschluss von der Stadt Pappenheim bis heute nicht informiert!
  20. Nichtsdestotrotz haben wir im Herbst von uns aus das Gespräch mit der Stadt gesucht, und nachgefragt, wie die Maßnahme zeitlich sinnvoll umzusetzen sei.
  21. Nach Gesprächen mit der Stadt, bei denen uns angekündigt wurde, dass sofort im Frühjahr mit der Sanierung des Gehwegs begonnen werden solle, haben wir im Oktober eine Baufirma gefunden, die uns die Parkplätze noch im November/Dezember errichten würde – was angesichts der vollen Auftragsbücher gar nicht so leicht war! Jedenfalls wollten wir – wie wir immer wieder betont hatten – diese Maßnahme fertig haben, bevor der Gehweg neu gepflastert sein würde. Denn wir wollten vermeiden, dass die Baumaschinen über den neu gepflasterten Gehweg fahren müssten. Dies wurde uns von allen Seiten als sinnvolle Vorgehensweise bestätigt!
  22. Weil jedoch wegen der Flut von Bauanträgen im Oktober vom LRA noch keine Genehmigung über den gesamten Bauantrag zu erhalten und laut Auskunft des Tiefbauamtes auch vor dem Jahreswechsel nicht mehr zu erwarten gewesen wäre, haben wir am 02.11.2017 den vorzeitigen Baubeginn (Teilbaugenehmigung für die Umgestaltung der Parkplätze) beantragt.
  23. Die Genehmigung dafür erhielten wir am 09.11.2017.
  24. Die erhaltenen Unterlagen befolgend, haben wir am 11.11.2017 den Beginn der Maßnahme – mit dem dafür zugesandten amtlichen Formular – schriftlich beim LRA angezeigt. Bereits einen Tag zuvor habe ich dies persönlich beim geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim vorgenommen. In diesem Zusammenhang hat mir der geschäftsführende Beamte (am 10.11.2017! – dieses Mal zum ersten Mal unaufgefordert und nicht auf meine Nachfrage hin) mitgeteilt, dass ich, so wörtlich „nun noch eine Genehmigung“ bräuchte, nämlich die verkehrsrechtliche Zustimmung der Kommune zum Überfahren des Gehwegs. Ich war völlig verdutzt. Auf meine Anmerkung, dass dies doch bereits am 14.09.2017 erfolgt sei, wurde ich von ihm belehrt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim damals nur die Nutzungsänderung beschlossen habe, (die allerdings nach meiner Erinnerung und auch laut der im Sitzungsprotokoll der Stadt Pappenheim festgehaltenen Wortbeiträge überhaupt nicht Bestandteil der Diskussion gewesen war. Es wurde nur über die Parkplätze und die Zufahrt über den städtischen Gehweg gesprochen.) Aus meiner heutigen Sicht wurde hier mein Antrag vom 31. August 2017 willkürlich in zwei Bestandteile zerlegt. Weder mir noch gegenüber den Stadträten wurde aber damals und auch anschließend bis zum 10. November nicht erwähnt, dass ich meinen Antrag vom 31. August noch einmal für die verkehrsrechtliche Zufahrt stellen müsse.
  25. Doch auch hier habe ich wieder, schon um „des lieben Friedens willen“ mitgespielt und dann am 28.12.2017 einen erneuten schriftlichen Antrag auf Genehmigung zum Überfahren des städtischen Gehwegs gestellt.
  26. Zwischenzeitlich hatten wir in den ersten beiden Novemberwochen die Umgestaltung realisiert. Ich hatte außerdem Gelegenheit ein Gespräch vor Ort mit dem beauftragten Ingenieur zu führen, den ich bereits am 14.09.2017 schon einmal angesprochen hatte (damals noch in der Meinung, dass die Absenkung des Gehwegs ja ohnehin Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sei.) Nun konnte ich ihn auf die veränderte Situation ansprechen (zu der ich offiziell von der Stadt noch immer keine Information hatte, bis heute nicht!!). Von ihm erhielt ich die Auskunft, dass die Absenkung des Gehwegs selbstverständlich an dieser Stelle machbar sei und dies in der Planung selbstverständlich berücksichtigt werde.
  27. Unser erneuter Antrag auf Überfahren des Gehwegs wurde dann für den 18.01.2017 auf die Tagesordnung gesetzt – und vertagt. Darum baten ausdrücklich der Bürgermeister und sein geschäftsführender Beamter, mit der Begründung, das Tiefbauamt und die Polizei wollten sich die Parkplätze zuerst noch einmal anschauen und dazu sei bereits ein Ortstermin für den darauf folgenden Montag vereinbart worden.
  28. Ich habe sofort am darauf folgenden Freitagvormittag sowohl beim LRA als auch bei der Polizeidienststelle Treuchtlingen nachgefragt und musste ich erfahren, dass für die Parkplätze am Anwesen Engeler kein eigener Ortstermin vereinbart war! (Es war wohl ein Termin für den Bauabschnitt Bauhofstraße vorgesehen und in diesem Zusammenhang hätte man ohne weiteres die Parkplatzsituation begutachten können.) Fazit: Weder das LRA noch die Polizei hatten eine Vertagung des Antragsbeschlusses verlangt!
  29. Jedenfalls wurden in der Stadtratssitzung am 18.01.2018, bei der ca. 50 Zuhörer zugegen waren, die Vorwürfe erhoben, ich hätte ohne die erforderliche Genehmigung gebaut, hätte die Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt und dergleichen mehr.
  30. In einer Rundmail an die Stadträte, die Polizei Treuchtlingen, das LRA und mich, die der geschäftsführende Beamte tags darauf, am 19.01.2018 versandte, versuchte die Stadt Pappenheim zu erwirken, dass man uns eine Zufahrtsgenehmigung über den Gehweg verwehren solle. Man begründete diese Forderung u.a. mit folgenden Argumenten“: Wir hätten „die Stellplätze errichtet, ohne die erforderlichen Genehmigungen nach Ziffern 2 und 3 beantragt zu haben…  ein solches Vorhaben viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte… Einziger Vorteil dieser Konstellation wäre, dass Sie die Zufahrtsfläche Ihrer Privatparkplätze auf öffentl. Flächen „outsourcen“ könnten, um so Ihren Garten besser nutzen zu können.“
  31. In der Sitzung vom 08.02.2018, bei der ich nicht zugegen sein konnte, wurde wohl nach längerer Diskussion und unter erneuter Erhebung von Vorwürfen und „Boshaftigkeiten“ (Zitat von Anwesenden) die Genehmigung mit 8:6 Stimmen endlich erteilt, mit der Auflage, dass ich, zwar nicht wie vom geschäftsführenden Beamten in der Sitzungsvorlage gefordert, „mindestens 5000 Euro“, wohl aber die Mehrkosten durch die Tieferlegung des Bordsteins übernehmen muss.

Die Parkplätze sind geschaffen. Wir haben die vorher gefährliche Ausfahrt aus unserem Grundstück, die auf der einen Seite hinter einer bis dato mannshohen Mauer versteckt und auf der anderen wegen der dortigen Hauswand nicht einsehbar war, entschärft. Für uns selbst war und ist diese Zufahrt kein Problem; wir wissen, dass auf dem Gehweg Radfahrende Kinder unterwegs sind und achten darauf. Aber wir konnten nicht erwarten, dass die Gäste, die jeden Sommer diese Ein- und Ausfahrt nutzen mussten und die wegen der beschränkten Wendemöglichkeiten teilweise rückwärts ausfuhren, sich dessen ebenfalls bewusst waren.  Wir hatten deshalb vorher schon Gefahrenhinweise an der Ausfahrt aufgestellt und sind froh, dass über die Jahre nichts passiert ist. Ich bin nach wie vor mit vielen Entscheidungsträgern der Meinung, dass wir hier eine deutliche Verbesserung geschaffen haben. Und wir haben dafür immerhin auch eine fünfstellige Summe in die Hand genommen.

Pappenheim, 13.02.2018

Walter Engeler

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.